Antrag - 01/SVV/0229

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Rechnungsprüfungsamt wird beauftragt, die Friedhofsgebührensatzung vom 26. Januar 2001 in folgender Hinsicht zu prüfen und das Ergebnis der Stadtverordnetenversammlung zur Sitzung im Juni 2001 vorzulegen:

 

1. Die Friedhofsgebührensatzung orientiert fehlerhaft auf einen überproportionalen Anteil der Urnenbeisetzungsstellen gegenüber den Erdbestattungsstellen und berücksichtigt nicht die zukünftige Mehrausgaben nach Ablauf der Laufzeiten, wodurch das Ziel der Kostendeckung nicht erreicht wird.

2. Mit der Gebührensatzung werden wirtschaftliche Leistungen bei den Urnenstellen angeboten, die nicht zum Aufgabenfeld der Stadt gehören und von privaten Gewerbebetrieben wirtschaftlicher erbracht werden können und

3. Mit ihr werden unzulässiger Weise neue Gebührentatbestände im Widerspruch zur geltenden Friedhofssatzung geschaffen.

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Erläuterung

Eine Konsultation mit dem Ortsverband der Friedhofsgärtner hat ergeben, dass sie vom zuständigen Fachbereich nicht in die Erarbeitung einbezogen worden sind, obwohl diese Einbeziehung bereits im Zusammenhang mit der Neufassung der Friedhofssatzung eingefordert worden war. Die zu 1.-3. vom Antragsteller bereits bei der Beschlussfassung eingebrachten Einwände wurden nicht erörtert, so dass der Prüfungsauftrag nunmehr gerechtfertigt ist.

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