Anfrage - 14/SVV/0106

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Patientenzufriedenheit und schnelle Behandlungserfolge sind für Krankenhäuser das A und O. Dazu finden in einigen Krankenhäusern u. a. Zufriedenheitsbefragungen (z.B. Rapid Recovery o.ä.) der Patienten nach deren Behandlung und der MitarbeiterInnen statt. Da von einigen Patienten und MitarbeiterInnen des städtischen Krankenhauses differenzierte Rückmeldungen zu hören sind, frage ich den Hauptverwaltungsbeamten als Gesellschaftervertreter:

 

Frage:              Welchen Sachstand kann der Oberbürgermeister zu Ergebnissen von Zufriedenheitsbefragungen von Patienten und MitarbeiterInnen und den Verweildauern in den städtischen Krankenhäusern berichten?

 

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Erläuterung

 

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