Mitteilungsvorlage - 02/SVV/0469

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Schritte zur Vermarktung des „Kommunalen Begrüßungsgeldes"

 

Als stark genutztes Medium insbesondere für junge Leute wird verstärkt auf das Internet gesetzt. Die Sonderauswertung zur 16. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks (DSW) unterstützt dieses Vorgehen insofern, als dass nach dieser 97 % der Studierenden die Möglichkeit haben, einen PC  zu nutzen. Selbst die vermeintlich geringe Zahl von 55 % der Studierenden, die über einen Internetzugang im Wohnbereich verfügen, rechtfertigt diese Vorgehensweise. Die Ergebnisse dieser Auswertung sind auf der Seite www.studentenwerke.de veröffentlicht.

 

 

1.   Durch den Fachbereich Ordnung und Sicherheit wird eine Internetseite zum Thema Begrüßungsgeld erstellt, die per Link von der Startseite der Stadtverwaltung erreichbar ist. Auf dieser werden die notwendigen Informationen zum Thema sowie das Antragsformular zu finden sein. Die Bildungseinrichtungen (Uni, FHP, HFF) werden gebeten, auf ihren Seiten einen entsprechenden Link einzurichten.

Die Erstellung der Interseite wird nicht zuletzt durch die geplante Einführung eines Internetredaktionssystems einige Zeit in Anspruch nehmen.

Bis dahin wird auf der Seite www.potsdam.de ein Link eingerichtet, der zu einer ausführlichen Pressemitteilung zum Thema Begrüßungsgeld führt. In dieser Pressemitteilung wird auch auf die Seite des Studentenwerkes Potsdam verwiesen, auf welche sich Infomaterial und Antragsformular bereits heute zu finden sind.

Die Bildungseinrichtungen richten auf ihren Seiten ebenfalls einen Link zur Seite www.studentenwerk.potsdam.de ein.

 

2.   Die Leistung „Begrüßungsgeld" wird im BürgerInformationsSystem aufgenommen (Internet u. Videotext).

 

3.   Das Studentenwerk bestückt seinen monatlich erscheinenden Mensabegleiter mindestens 3 Monate vor Ende der jeweiligen Antragsfrist mit Informationen zum Begrüßungsgeld. Der Mensabegleiter ist ebenfalls im Internet unter www.studentenwerk.potsdam.de abrufbar.

 

4.  Das Studentenwerk Potsdam nimmt Informationen zum Begrüßungsgeld zukünftig in seinen Wegweiser auf. Die erste Auflage 2002 ist mit 5000 Exemplaren bereits vergriffen.

 

5.   Die farbliche Gestaltung des Informationsblattes zum Thema wird überarbeitet, so dass es sich von „gewöhnlichen" Anträgen und Flyern abhebt.

 

6.   Die Studierenden werden bereits bei der Anmeldung des Hauptwohnsitzes in geeigneter Art und Weise durch den Bürgerservice über die Möglichkeit des Erhalts eines „kommunalen Begrüßungsgeldes" informiert.

 

7.            Pressemitteilungen zum Thema Begrüßungsgeld werden 2 Monate vor Ende der jeweiligen Antragsfrist (30.06. bzw. 31.12.) mind. 14-tägig der Tagespresse angeboten.

 

8.   Das Thema „Begrüßungsgeld" wird bei der Begrüßung der Erstsemester , bei Informationsveranstaltungen in den Bildungseinrichtungen und „Tagen der offenen Tür" thematisiert. Außerdem ist eine Pressekonferenz zu Semesterbeginn unter Beteiligung von Vertretern der Bildungseinrichtungen, des Studentenwerkes und der Stadt vorstellbar.

 

9.   Bis zum Sommersemester 2003 wird geprüft, inwieweit die Bestätigung des Hauptwohnsitzes durch den Bürgerservice bei Wiederholungsanträgen entfallen kann, so dass der Studierende den Bürgerservice nur noch beim Erstantrag, d.h. in der Regel zur Anmeldung des Hauptwohnsitzes aufsuchen muss. Dazu ist es jedoch notwendig, dass eine Mitarbeiterin des Bürgerservices die Daten nach Übersendung durch das Studentenwerk auf Richtigkeit überprüft. Diese Kollegin würde dann für die Dauer der Prüfung beim normalen Dienstbetrieb fehlen.

 

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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