Mitteilungsvorlage - 02/SVV/0469
Grunddaten
- Betreff:
-
Kommunales Begrüßungsgeld für Studierende
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Ordnung und Sicherheit
- Einreicher*:
- III/32
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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05.06.2002
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03.07.2002
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Beschlussvorschlag
Schritte
zur Vermarktung des „Kommunalen Begrüßungsgeldes"
Als stark
genutztes Medium insbesondere für junge Leute wird verstärkt auf das Internet
gesetzt. Die Sonderauswertung zur 16. Sozialerhebung des Deutschen
Studentenwerks (DSW) unterstützt dieses Vorgehen insofern, als dass nach dieser
97 % der Studierenden die Möglichkeit haben, einen PC zu nutzen. Selbst die vermeintlich geringe Zahl von 55 % der
Studierenden, die über einen Internetzugang im Wohnbereich verfügen,
rechtfertigt diese Vorgehensweise. Die Ergebnisse dieser Auswertung sind auf
der Seite www.studentenwerke.de
veröffentlicht.
1. Durch
den Fachbereich Ordnung und Sicherheit wird eine Internetseite zum Thema
Begrüßungsgeld erstellt, die per Link von der Startseite der Stadtverwaltung
erreichbar ist. Auf dieser werden die notwendigen Informationen zum Thema sowie
das Antragsformular zu finden sein. Die Bildungseinrichtungen (Uni, FHP, HFF)
werden gebeten, auf ihren Seiten einen entsprechenden Link einzurichten.
Die
Erstellung der Interseite wird nicht zuletzt durch die geplante Einführung
eines Internetredaktionssystems einige Zeit in Anspruch nehmen.
Bis
dahin wird auf der Seite www.potsdam.de
ein Link eingerichtet, der zu einer ausführlichen Pressemitteilung zum Thema
Begrüßungsgeld führt. In dieser Pressemitteilung wird auch auf die Seite des
Studentenwerkes Potsdam verwiesen, auf welche sich Infomaterial und
Antragsformular bereits heute zu finden sind.
Die
Bildungseinrichtungen richten auf ihren Seiten ebenfalls einen Link zur Seite www.studentenwerk.potsdam.de ein.
2. Die
Leistung „Begrüßungsgeld" wird im BürgerInformationsSystem
aufgenommen (Internet u. Videotext).
3. Das
Studentenwerk bestückt seinen monatlich erscheinenden Mensabegleiter mindestens
3 Monate vor Ende der jeweiligen Antragsfrist mit Informationen zum
Begrüßungsgeld. Der Mensabegleiter ist ebenfalls im Internet unter www.studentenwerk.potsdam.de abrufbar.
4. Das
Studentenwerk Potsdam nimmt Informationen zum Begrüßungsgeld zukünftig in
seinen Wegweiser auf. Die erste Auflage 2002 ist mit 5000 Exemplaren bereits
vergriffen.
5. Die
farbliche Gestaltung des Informationsblattes zum Thema wird überarbeitet, so
dass es sich von „gewöhnlichen" Anträgen und Flyern abhebt.
6. Die
Studierenden werden bereits bei der Anmeldung des Hauptwohnsitzes in geeigneter
Art und Weise durch den Bürgerservice über die Möglichkeit des Erhalts eines
„kommunalen Begrüßungsgeldes" informiert.
7. Pressemitteilungen
zum Thema Begrüßungsgeld werden 2 Monate vor Ende der jeweiligen Antragsfrist
(30.06. bzw. 31.12.) mind. 14-tägig der Tagespresse angeboten.
8. Das
Thema „Begrüßungsgeld" wird bei der Begrüßung der Erstsemester , bei
Informationsveranstaltungen in den Bildungseinrichtungen und „Tagen der offenen
Tür" thematisiert. Außerdem ist eine Pressekonferenz zu Semesterbeginn
unter Beteiligung von Vertretern der Bildungseinrichtungen, des Studentenwerkes
und der Stadt vorstellbar.
9. Bis
zum Sommersemester 2003 wird geprüft, inwieweit die Bestätigung des
Hauptwohnsitzes durch den Bürgerservice bei Wiederholungsanträgen entfallen
kann, so dass der Studierende den Bürgerservice nur noch beim Erstantrag, d.h.
in der Regel zur Anmeldung des Hauptwohnsitzes aufsuchen muss. Dazu ist es
jedoch notwendig, dass eine Mitarbeiterin des Bürgerservices die Daten nach
Übersendung durch das Studentenwerk auf Richtigkeit überprüft. Diese Kollegin
würde dann für die Dauer der Prüfung beim normalen Dienstbetrieb fehlen.