Antrag - 13/SVV/0335

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und wie individuelle präventive Maßnahmen zur Einbruchsicherheit als ein definierter Mindeststandard im Wohnungsbau bei der Antragstellung von Bauanträgen verbindlich umgesetzt werden sollen.

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Erläuterung

Begründung:

 

Angesichts der bundesweit gestiegenen Fallzahlen im Bereich Einbruchdelikte (140.000) könnten neben dem Einsatz von geeigneter Sicherungstechnik an Türen und Fenstern - gemeinsam mit einer aufmerksamen Nachbarschaft - deutliche Erfolge erzielt werden. Bereits heute kann sich jeder Bürger bei allen Polizeidienststellen umfangreiche Informationen zur Einbruchsicherung einholen.

 

Ein definierter Mindeststandard im Einbruchschutz könnte wesentlich dazu beitragen, dass die rgerinnen und Bürger sich in ihren eigenen vier Wänden noch sicherer fühlen.

 

Es werden heute bereits viele Standards für den Wohnungsbau, zum Beispiel Wärmedämmung und Schallschutz festgeschrieben. Es sollte also auch möglich sein dem Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger angemessen Rechnung zu tragen.

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