Antrag - 13/SVV/0856

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Stadtverordneten im März 2014 zu informieren: 

 

-          wer welche Summe für den Aufbau der Garnisonkirche gespendet hat

 

-          in welchen Rechts- und Geschäftsbeziehungen die Spenderinnen ggf. mit der Stadt Potsdam oder ihren städtischen Betrieben standen oder stehen

 

-          wie hoch die bislang zur Verfügung stehende Bausumme ist

 

-          welcher Anteil dieser Summe aus Spenden und welcher aus öffentlichen Mitteln stammt.

 

 

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Der Aufbau der Garnisonkirche ist sehr umstritten. Eine große Mehrheit der Bevölkerung lehnt die Bereitstellung öffentlicher Mittel für das Vorhaben ab. Stadt, Land und Kirche haben öffentlich erklärt, dass sie keine Gelder zur Verfügung stellen werden.

 

Die Mehrheit der Stadtverordneten billigte den Beitritt der Stadt Potsdam in eine kirchliche Stiftung und die Entsendung des Oberbürgermeisters in die Stiftungsgremien nur unter der Voraussetzung, dass der Aufbau der Garnisonkirchenkopie aus Spenden erfolgt. Allerdings ist schon jetzt absehbar, dass das Spendenaufkommen nicht einmal ansatzweise ausreicht, um die Finanzierung in Höhe von mehr als 100 Mio € abzudecken. Daher ist es von besonderem öffentlichem Interesse, dass nachvollziehbar offengelegt wird, wer in welcher Höhe für den Aufbau der Garnisonkirche spendet.

 

Die transparente Veröffentlichung der Höhe und Herkunft von Spenden trägt nach Auffassung von Fachleuten dazu bei, Interessenkonflikten und Korruption vorzubeugen. Inzwischen zählt die Offenlegung von Spenden, Funktionen und wirtschaftlichen Beziehungen zu den Standardmaßnahmen der Korruptionsprävention. Die Empfehlungen des Antikorruptionsvereines „Transparency International Deutschland“ (TID) und die Diskussionen in der Transparenzkommission, die durch den Oberbürgermeister 2011 zur Aufklärung der Stadtwerkeaffäre eingesetzt wurde, belegen die Notwendigkeit einer frühzeitigen Offenlegung von finanziellen Zuwendungen und Interessenlagen.

 

 

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