Mitteilungsvorlage - 14/SVV/0156

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.11.2013 wurde der Oberbürgermeister beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Schulamt und unter Einbeziehung des Migrantenbeirates Möglichkeiten zur Qualifizierung des Unterrichts „Deutsch als Zweitsprache“ an den Potsdamer Grundschulen zu ermitteln und zeitnah umzusetzen.

 

Die zuständige Schulrätin im Staatlichen Schulamt Brandenburg an der Havel hat sich zur Umsetzung der Eingliederungsverordnung mit Schulleiterinnen und Schulleitern ausgewählter Grundschulen beraten und abgestimmt. Beteiligt waren die Grundschule Am Pappelhain (36/45), die Grundschule am Priesterweg (20), die Karl-Foerster-Schule (26/26), die Grundschule am Humboldtring (37), die Grundschule Max Dortu (8), die Rosa-Luxemburg-Schule (19), die Weidenhof-Grundschule (40) und die Zeppelin-Grundschule (23). Die Auswahl des Teilnehmerkreises der Beratung erfolgte auf Grund der vorrangig zu erwartenden Beschulungsnotwendigkeiten in diesen Stadtteilen. Mit allen weiteren Schulleiterinnen und Schulleitern wird zeitnah eine analoge Beratung durchgeführt.

 

Die bisherige Praxis, Kinder mit Migrationshintergrund in der jeweils zuständigen Grundschule wohnortnah zu beschulen, wird durch entsprechende Fortbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte und ggf. Veränderung von Strukturen zur Organisation der Förderangebote unterstützt.

 

Am 15. Januar 2014 stellte die zuständige Schulrätin des Staatlichen Schulamtes Brandenburg an der Havel Vertretern des Migrantenbeirates und des Internationalen Bundes e. V.,  Jugendmigrationsdienst Potsdam, das Verfahren zur Umsetzung der Eingliederungsverordnung Organisation Unterricht DAZ (Deutsch als Zweitsprache) in Potsdamer Grundschulen vor.

 

Grundsätzlich sollen Kinder mit Migrationshintergrund im Grundschulbereich in der Landeshauptstadt Potsdam wohnortnah, an der zuständigen Grundschule, integriert werden.

Nach dem Anmeldeverfahren an der zuständigen Grundschule erfolgt durch die Schule die Beantragung der Lehrerwochenstunden für DAZ beim Staatlichen Schulamt Brandenburg an der Havel. Die Organisation des Förderunterrichts, auf der Grundlage der durch das Staatliche Schulamt zur Verfügung gestellten Ressourcen, erfolgt durch die zuständige Grundschule.

 

Zu der inhaltlichen Thematik ist das Staatliche Schulamt mit den Schulleiterinnen und Schulleitern im Gespräch, um die vorhandenen Ressourcen effektiv zu nutzen und damit sicherzustellen, dass der Anspruch auf entsprechende Förderung für jedes Kind gewährleistet wird.

 

Die zuständige Grundschule entscheidet über notwendige Organisationsformen, wie Unterricht in Vorbereitungsgruppen, Unterricht in Förderkursen, ggf. Einzelförderung oder Förderung in Kleinstgruppen. Zusätzlich können Unterstützungsangebote über das Teilhabepaket, wie die ergänzende Lernförderung für einkommensschwache Familien, als kostenloses Angebot in der Schule genutzt werden.

 

Durch das Staatliche Schulamt Brandenburg an der Havel wird in Abstimmung mit dem LISUM ein Fortbildungsprogramm vorbereitet. Daran soll aus jeder Grundschule 1 Lehrkraft teilnehmen. Darüber hinaus wurde bereits für 1 Lehrkraft ein Fernstudienkurs am Goethe-Institut mit Kostenübernahme durch das Schulamt bewilligt. Damit wird den Lehrkräften die Fachkompetenz vermittelt, um mit veränderten notwendigen Organisationstrukturen umzugehen.

 

nftig sollen in jeder Potsdamer Grundschule kontinuierliche jahrgangsbezogene bzw. jahrgangsübergreifende Kurse angeboten werden.

 

Im Ergebnis des Gesprächstermins am 15.01.2014 haben sich die Teilnehmer dazu verständigt, im Juni 2014 den nächsten Beratungstermin zu vereinbaren, um sich zu Erfolgen oder abzeichnenden Problemen zu verständigen und ggf. darauf zu reagieren. Weiterhin ist eine Abstimmung über erforderliche Kontrollmechanismen vorgesehen.

 

 

Reduzieren

Erläuterung

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

 

keine

Loading...