Mitteilungsvorlage - 14/SVV/0154

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Wurde eine Haushaltssatzung für zwei Jahre beschlossen, sind gemäß § 11 Abs. 3 Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) Wirtschaftspläne der Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit, an denen die LHP mit mehr als 50 % beteiligt ist, zu Beginn des zweiten Haushaltsjahres der Gemeindevertretung und der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen.

 

Die Wirtschaftspläne 2014 folgender Unternehmen sind dieser Vorlage beigefügt:

 

  • Hans Otto Theater GmbH
  • Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH Potsdam
  • KUBUS gGmbH
  • Musikfestspiele Sanssouci und Nikolaisaal Potsdam gGmbH
  • ProPotsdam GmbH
  • Stadtwerke Potsdam GmbH
  • Technologie- und Gewerbezentren Potsdam GmbH

 

 

Die LHP hat für die Haushaltsjahre 2013 / 2014 erstmals einen Doppelhaushalt aufgestellt. Mit Aufstellung des Haushaltes wurden gleichzeitig die Wirtschaftspläne 2013 als Anlage erstellt und ausgereicht.

Da für 2014 kein separates Haushaltsaufstellungsverfahren durchgeführt wird, werden die Wirtschaftpläne 2014 der SVV in Form einer Mitteilungsvorlage zur Kenntnis gegeben.

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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