Beschlussvorlage - 14/SVV/0162

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der angebotenen kostenfreien Übertragung des Eigentums an folgenden See- und Uferflächen des Fahrländer Sees

 

in der Gemarkung Neu Fahrland, Flur 4, Flurstück 3 (2.764 m²), Flur 6, Flurstück 4 (4.339 m²), und Gemarkung Fahrland, Flur 7, Flurstücke 69 (4.616 m²), 71 (8.811 m²), 83 (3.273 m²), 84 (4.943 m²), Flur 8, Flurstücke 25 (11.026 m²), 30 (5.187 m²) und Flur 10, Flurstück 14 (2.525.872 m²) - siehe Übersichtsplan als Anlage -

 

vom Land Brandenburg an die Landeshauptstadt Potsdam wird zugestimmt.

 

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, eine entsprechende Vereinbarung mit dem Land Brandenburg zu schließen. In die Vereinbarung ist eine Klausel aufzunehmen, dass die Kosten für eventuelle Altlastenfälle das Land trägt.

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Erläuterung

Begründung:

 

Grundstücksangaben

 

Eigentümer

Land Brandenburg seit 01.08.2013

(GB-Auszug v. 16.12.13:

BVVG Bodenverwertungs- und verwaltungs  

GmbH, Borkumstraße 2 in 13189 Berlin)

Grundbuchblattnummer

Fahrland Blatt 921 lfd. Nr. 136 und 137

Fahrland Blatt 728 lfd. Nr. 10

Fahrland Blatt 797 lfd. Nr. 7, 8 und 10

Neu Fahrland Blatt 463 lfd. Nr. 19

Neu Fahrland Blatt 476 lfd. Nr. 1

Gemarkung

Fahrland (Fa) und Neu Fahrland (NF)

Flur

(Fa) Flur 7, 8 und 10

(NF) Flur 4 und 6

Flurstücke

(Fa) 69, 71, 83, 84, 25, 30, 14

(NF) 3, 4

Größe

(Fa) 4.616 m², 8.811 m², 3.273 m², 4.943 m², 11.026 m², 5.187 m², 2.525.872 m² (gesamt 2.563.728 m²)

(NF) 2.764 m², 4.339 m²  (gesamt 7.103 m²)

Erwerbsfläche insgesamt: 2.570.831 m² 257,0831 ha → 2,57 km²

Eintragung in Abt. II und III

 

Flurstücke 83 u. 84: Dienstbarkeit (Abwasserdruckleitungsrecht) zugunsten EWP

Flurstück 14: Dienstbarkeit (Stelenrecht) zugunsten der Landeshauptstadt

Die anderen Flurstücke sind lastenfrei.

 

allgemeines

 

unbebautes Grundstück

ja

bebautes Grundstück

nein

Grundstückszustand/Nutzungsart

Fahrländer See mit Uferflächen

planungsrechtliche Situation

§ 35 BauGB

Miet- und Pachtverhältnisse

keine

 

Ortsteil

Fahrland und Neu Fahrland

Erschließung

nein

Vermögensrechtliche Ansprüche

nein

Sanierungsgebiet

nein

Entwicklungsgebiet

nein

Bebauungsplan

nein

Bodendenkmale

nein

Trinkwasserschutzgebiet

nein

 

 

Das Land Brandenburg, Ministerium der Finanzen, hat der Landeshauptstadt Potsdam mit Schreiben vom 25.11.2013 eine entgeltfreie Übergabe des Fahrländer Sees nebst Uferflächen im Rahmen einer einvernehmlichen Vermögenszuordnungsvereinbarung angeboten. Dieses Angebot basiert auf der Grundlage des Beschlusses der Landesregierung vom 25.01.2013, wonach 65 Gewässer und angrenzende Uferflächen von der BVVG auf das Land Brandenburg übertragen wurden („Seenpaket“). Der Besitz, Nutzen- und Lastenwechsel von 45 Gewässer, darunter der Fahrländer See, hat am 01.08.2013 stattgefunden. 

 

Das Angebot sollte angenommen werden. Die Überlagerung der zur Übernahme angebotenen Flächenkulisse mit dem am 04.12.2013 in der SVV beschlossen Uferwegekonzept für die Ortsteile ergibt zahlreiche Berührungspunkte mit dem Zielweg und den geplanten Uferzugängen des Uferabschnitts 5 "Fahrland (Fahrländer See)". Die eigentumsrechtliche Verfügungsgewalt über die Ufergrundstücke ist eine wesentliche Voraussetzung für die Realisierung des Uferwegekonzeptes in diesem Bereich. Der Uferabschnitt am Fahrländer See hat nach dem Uferweg am Groß Glienicker See die zweithöchste Priorität im Uferwegekonzept für die Ortsteile.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Es fallen jährlich Gebühren für den Wasser- und Bodenverband “Großer Havelhauptkanal-Havel-kanal-Havelseen“ Nauen an (9,31 € pro ha).

Das Flurstück des Fahrländer Sees, Gemarkung Fahrland, Fl. 10, Flst. 14 umfasst neben der eigentlichen Wasserfläche (ca. 250 ha) zusätzlich auch Landflächen im Umfang von 353.707 m². Dabei handelt es sich um Rasenflächen, Strauchflächen, baumbestandene Flächen sowie Wasserzu- und -ablaufflächen. Dabei handelt es sich um Rasenflächen, Strauchflächen, baumbestandene Flächen sowie Wasserzu- und -ablaufflächen. Der  zu unterstellende extensive Pflegeanspruch sollte jährlich mit einem zusätzlich abzudeckenden Pflegeaufwand im Minimum mit 46.000 € per anno (0,13 €/m²) angesetzt werden.

(Hinweis: Für Flächen mit normaler Wiesenmahd fallen alleine schon Echtkosten in Höhe von 0,33 €/m² an).

Hierdurch könnten die Mahd der Wiesenflächen, die Beräumung illegaler Müllablagerungen im Bedarfsfall, die Baumarbeiten im Zuge der Verkehrssicherungspflicht sowie der regelmäßige Freischnitt des „inoffiziellen“ Uferweges abgedeckt werden (08/OBR/0269 Rundweg Fahrländer See). Zusätzlich werden jährlich für die Gefahrenabwehr gemäß Eigentümerverpflichtungen (Beseitigung von Uferabbrüchen u.a. wasserbaulichen Maßnahmen) 18.500 € benötigt.

Ob und in welchem Umfang in den nächsten Jahren durch die Eigentümerschaft weitere Kosten entstehen können (Kampfmittelbeseitigung, Sohlsanierung; Erfüllung von Maßnahmen aus der EU-Wasserrahmenrichtlinie) ist nicht bekannt.

Nutzungsverträge, die zu Erträgen führen, gibt es derzeit nicht.

Allerdings können erforderliche ökologische Aufwertungsmaßnahmen am Gewässer und in den Uferbereichen auch durch Mittel aus der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung finanziert werden. Vorrangig kommt dabei eine Maßnahmenzuordnung zu kompensationspflichtigen städtischen Vorhaben und Bauleitplänen in Betracht. Insofern könnten Dritte die Kosten tragen.

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Anlagen

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