Mitteilungsvorlage - 14/SVV/0201

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Das vorgeschlagene Zusatzzeichen 1007-30 (Schneeflocke) hat entgegen der Vorstellung des Einreichers keinesfalls die Bedeutung "Winterdienst" sondern "Gefahr unerwarteter Glatteisbildung". Es gibt durchaus auch Glätteereignisse, bei denen keine Schneeräumung sondern lediglich eine Abstumpfung im Fahrbahnbereich angezeigt ist (z.B. überfrierende Nässe). Für eine bloße Abstumpfung ist es im Regelfall nicht erforderlich, den ruhenden Verkehr auszuschließen. Durch das Zusatzzeichen gilt das Haltverbot nur, wenn zum Zeitpunkt des Beginns des Parkvorgangs Glätte herrscht oder zu erwarten ist. Dies führt zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit bei der Durchsetzung dieser Regelungen. Folglich ist die Verwendung dieses Zusatzzeichens in Verbindung mit Zeichen 286 / 283 unzulässig.

 

Ferner ist es unzulässig, Verkehrszeichen für eine derart unkalkulierbare Bedarfslage präventiv aufzustellen und nur seitwärts zu drehen, bis sie benötigt werden. Es kann nicht sichergestellt werden, dass die Zeichen nicht durch Unbefugte zurückgedreht werden, d.h. mobile Halteverbotsschilder verlieren ihre Wirksamkeit auch dann nicht, wenn sie umgedreht aufgestellt sind.

 

Auf beide Punkte wurden die Straßenverkehrsbehörden des Landes Brandenburg durch die oberste Straßenverkehrsbehörde, das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, hingewiesen.

 

Die Stadt Potsdam hat in Zusammenarbeit mit der STEP (Stadtentsorgung Potsdam GmbH) eine Maßnahmenliste zur Gewährleistung des satzungsgemäßen Winterdienstes und zur Schneeberäumung, erarbeitet, die je nach Bedarfsfall zum Tragen kommt. In dieser Liste wurden sämtliche Straßen aufgeführt, für die ein Halteverbot fahrdynamisch begründet und für die Befahrbarkeit der Kurven- und Einmündungsbereiche zwingend erforderlich wird.

 

Die Straße Am Stinthorn wurde nicht in diese Liste aufgenommen. Es wurden bisher keine Behinderungen durch parkende Autos bei dem Einsatz von Räum- und Streufahrzeugen >7,5 t durch die STEP gemeldet.

 

Die Aufstellung des Zeichens 286 bzw. 283 in Verbindung mit dem Zusatzzeichen kann nicht erfolgen.

 

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Erläuterung

 

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