Antrag - 14/SVV/0206

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass im Bereich der Entwicklungsmaßnahme Bornstedter Feld keine Grundstücksflächen ab 10.000m² Größe (auch in Teilflächen) mehr verkauft werden, bis die Standorte der benötigten Schulneubauten im Norden Potsdams feststehen.

 

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Erläuterung

Begründung:

Bisher ist lediglich der Standort für eine Grundschule in Bornim in der Planung unstrittig. Benötigt wird darüber hinaus eine weitere Grundschule sowie eine Gesamtschule. Die Konzentration der Debatte auf das Nedlitzer Holz ist mit erheblichen Unsicherheiten verbunden. Das zuständige Ministerium lehnt eine Umwandlung des dort befindlichen LSG in Bauland nach derzeitigem Kenntnisstand ab. Darüber hinaus liegt der Bedarf aktuell deutlich über den Prognosen. Es ist daher zwingend erforderlich, die entsprechenden Gemeinbedarfsflächen zu sichern, bevor alle verfügbaren Flächen für Wohnbebauung verwertet werden.

 

Begründung der Dringlichkeit:

Da für in Frage kommende Flächen z.T. bereits Bau- und/oder Planungsrecht besteht und die Vermarktung läuft. Eine Bereitschaft der Stadtplanung und des Entwicklungsträgers, auch andere ggf. temporäre Nutzungsmöglichkeiten zu prüfen, war bisher nicht erkennbar. Daher sind politische Prioritäten zu setzen.

 

 

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