Mitteilungsvorlage - 14/SVV/0190

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Entsprechend dem Ergebnis der Behandlung im Ausschuss für Bildung und Sport vom 17.12.2013 sollen die Punkte 1 bis 3 geprüft und das Ergebnis der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden:

 

  1. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung wird die Verwaltung beauftragt, im Bornstedter Feld Standorte, Bauvarianten, Kosten, Errichtungszeitraum und Standzeiten für eine temporäre Schule zu prüfen. Die Prüfung soll anhand von Abfragen bei Herstellern erfolgen. Der temporäre Schulbau hat sich am Standard des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)r Schulbauten zu orientieren und soll neben den Unterrichtsräumen auch eine Mensa und eine temporäre Sporthalle (z. B. als Tragluftkonstruktion) enthalten. Die Sporthalle soll so geplant werden, dass sie auch für Vereinssport nutzbar ist.

 

  1. Beschleunigen von Sanierungen durch Auszug in Container: Bei den geplanten Sanierungen und Erweiterungen soll zur Beschleunigung der Bautätigkeiten und zum störungsfreien Unterrichtsverlauf ein Umzug in Container an den Standorten mit vorgesehen werden.

 

  1. Notwendige Planungen für Schul- und Sportstätten sind grundsätzlich mit höchster Priorität durchzuführen. Das gilt besonders für die Erstellung der B-Pläne. Dazu soll der Oberbürgermeister die Einsetzung der „Task-Force“, bestehend aus Vertretern des Geschäftsbereiches Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt (4) und des Geschäftsbereiches Bildung, Kultur und Sport (2), für Planung und Errichtung aufstellen.
     
  2. Die Prüfungen der Punkte 1 bis 3 sind vor der Beschlussfassung über den Schulentwicklungsplan 2014 bis 2020 abzuschließen und in einem Bericht der SVV vorzulegen.

 

 

 

 

 

Zu 1.

Ausgangssituation

 

Im Ergebnis einer Standortprüfung ist die Errichtung einer Grundschule am Standort Nedlitzer Holz (gemeinamer Standort mit einer weiterführenden Schule) vorgesehen. Dieser Schulstandort ist aufgrund seiner guten Lage im Bedarfsraum, der Geeignetheit für einen kombinierten Schulstandort und der sehr guten ÖPNV-Anbindung als Standort mit den deutlichsten Vorteilen bewertet worden. Im gesamten Stadtgebiet waren insgesamt zunächst 40 mögliche Standorte und im Rahmen einer engeren Standortauswahl 9 untersucht worden. Im Potsdamer Norden sind zwei Standorte für einen Schulbau als geeignet bewertet und auch vorgesehen (Bornim und Nedlitzer Holz). Da insbesondere für den Standort Nedlitzer Holz ein mehrjähriges Verfahren zur Änderung des Planungsrechts erforderlich ist, ergab sich das Erfordernis eine temporäre Lösung zu schaffen. Derzeit wird von einer Fertigstellung im Jahr 2021 ausgegangen, wobei eine frühere Fertigstellung angestrebt wird.

 

Dabei war der Maßstab für die Frage der richtigen Standortauswahl sowohl aus schulorganisatorischen als auch aus wirtschaftlichen Gründen eben die Nutzung eines im Bedarfsgebiet gelegenen, bereits vorhandenen Schulstandortes. Insbesondere sprachen Synergieeffekte, wie aus der Nutzung von Fachräumen, Schulsportflächen als auch die recht großen Schwankungen im Bedarf der zusätzlichen Klassenräume innerhalb des Planungszeitraumes dafür. So ist im Schuljahr 2016/17 ein Bedarf von 8 zusätzlichen Räumen, im Schuljahr 2017/18 von nur 4 zusätzlichen Räumen und erst in 2020/21 ein Bedarf von 10 zusätzlichen Klassenräumen zu erwarten.

 

Weiteres Kriterium für die Auswahl des Standortes der temporären Module war die Belegungs- bzw. Kapazitätssituation der Schule. Auf Grund der Lage im Bedarfsgebiet kamen die Karl-Foerster-Schule und die Grundschule im Bornstedter Feld in Betracht. Eine Unterbringung der temporären Module an der Karl-Foerster-Schule musste aufgrund der vorhandenen Kapazitäten und der tatsächlichen Klassenzüge verneint werden. Hingegen bot die Grundschule im Bornstedter Feld insofern bereits Potenziale zur Aufnahme zusätzlicher Klassen, da sie r 18 Klassenzüge vorgesehen ist und derzeit erst 11 Klassenzüge und in 2014/15 15 Klassenzüge versorgt. Eine Überschreitung der vorgesehen Zügigkeit ist in 2015/16 mit 2 Zügen, in 2016/17 allerdings mit 7 Zügen zu erwarten. Um diese Spitzenbelastungen abzufangen schlägt die Verwaltung vor, die Bildung zusätzlicher Klassen an der zu errichtenden Grundschule in Bornim, an der Regenbogenschule und in 2016/17 an der Karl-Foerster-Schule vorzusehen.

 

Wichtiger Aspekt, der für die Aufstellung der Module an der Grundschule im Bornstedter Feld spricht, ist die recht großgige Grundstücks- und Flächenbemessung im Unterschied zu anderen Schulstandorten in Potsdam. So ist die Freiflächengröße, die Größe der Mensa / Aula gemessen an den Raumprogrammempfehlungen des MBJS ausreichend groß, um auch die zusätzlichen Klassenzüge zu versorgen. Lediglich bei der Sporthalle gäbe es in 2019/20 sowie 2020/21 ein geringfügiges Flächendefizit.

 

Prüfauftrag

 

Gem. Änderungsantrag der SPD vom 17.12.2013 soll statt der temporären Unterbringung an einem Schulstandort, die glichkeit der Errichtung einer temporären Schule geprüft werden, um damit auf die Aufstellung temporärer Module an der Grundschule im Bornstedter Feld verzichten zu können.

 

Aus der o. g. Standortprüfung für den regulären Schulstandort war bereits erkennbar, dass sich im Bedarfsgebiet auch keine Standorte dem Grunde nachr eine temporäre Schule als geeignet darstellen. Es waren von daher zusätzliche Standorte zu betrachten, deren eigentliche vorgesehene Nutzung im Rahmen des Stadtentwicklungskonzeptes bis zur Errichtung der Grundschule „Nedlitzer Holz“ zurückgestellt werden kann. Zudem war zu prüfen, ob die Errichtung einer temporären, eigenständigen Schule so rechtzeitig umgesetzt werden kann, um die schulische Versorgung noch zu gewährleisten.

 

Standorte

 

Die Prüfung von Standorten für eine temporäre Schule erfolgt gegenwärtig auf der Grundlage der Kleinen Anfrage „Flächen für temporäre Schulstandorte im Potsdamer Norden“ (DS 14/SVV/0078). Die Berichterstattung ist im Ausschuss für Bildung und Sport am 18.02.2014 vorgesehen.

 

Errichtung einer temporären Schule

 

Der Kommunale Immobilienservice (KIS) ist auftragsgemäß mit einer ganzen Reihe von Marktanbietern in Kontakt getreten. Lediglich zwei Unternehmen gaben vage Preis- und Fertigungsangaben an, die zudem erheblich voneinander differierten. Die Kosten für Schulraummodule je nach gewünschtem baulichen Standard bewegen sich danach zwischen 1.100 EUR und 1.800 EUR/m² BGF zuzüglich Herrichtungs- und Erschließungskosten sowie Kosten der Außenanlagen. Die Errichtungszeit wurde zwischen 8 bis 10 Monaten angegeben.

 

Aufgrund der erheblichen Schwankungen der o. g. Angaben hat sich der KIS zusätzlich um Auskünfte von Kommunen bemüht (Potsdam-Mittelmark, Senatsverwaltung Berlin, Hamburg, Bergisch Gladbach). Lediglich eine Kommune konnte dem KIS die gewünschten Angaben zu Baukosten und    -zeiten liefern. Es wurde angegeben, dass sich die Baukosten bei einem realisierten Objekt bei 1.300 EUR/m² BGF bewegen. Hinzu kommen grundstücksbezogene Herrichtungs- und Erschließungskosten sowie Kosten der Außenanlagen. Als Bauzeit wurden 12 Monate angegeben. Hinsichtlich der Bauzeiten ist zu beachten, dass zuvor für das betreffende Grundstück Baurecht bestehen oder geschaffen werden muss. Weiterhin ist der Zeitraum zur Vorbereitung und Durchführung eines ordnungsgemäßen Vergabeverfahrens in der Größenordnung von 6 8 Monaten hinzuzurechnen.

 

Insgesamt ist damit eine Errichtungszeit für eine temporäre Schule - sofern das Baurecht für das Grundstück bereits bestünde - von ca. 20 Monaten anzunehmen. Gegenüber der favorisierten Errichtung von temporären Modulen an einem Schulstandort - hier ist ein Jahr r die Errichtung erforderlich -re die Unterbringung ein Schuljahr später, frühestens im Schuljahr 2016/2017 möglich. Sofern Baurecht für das betreffende Grundstück erst zu schaffen wäre, kann eine Unterbringung in einer temporären Schule sogar erst für das Schuljahr 2018/19 angenommen werden. Es ist von einem Vorlauf von ca. zwei Jahren auszugehen, die selbst bei teilweiser paralleler B-Planung und Vorhabenplanung hinzukämen. Je nach Fallkonstellation wäre zur Abdeckung der Bedarfe für das Schuljahr 2015/2016 bzw. 2016/17 und 2017/18 die zusätzliche Klassenbildung an der Grundschule im Bornstedter Feld und/oder die Errichtung von zwei bzw. acht Klassenmodulen erforderlich.

 

Kosten

 

Für eine 3-zügige Grundschule mit ca. 4.100 m² BGF zuzüglich ca. 1.500 m² BGF Hort würden sich Gesamtkosten von ca. 6,16 bis 10,1 Mio. EUR (Herstellerangaben) bzw. 7,28 Mio. EUR (Angabe Kommune) ergeben. Hinzu kommen die Kosten der Turnhalle i. H. v. 550 bis 850 TEUR (nach Angabe von Herstellern im Bereich von 300 bis 500 TEUR zuzüglich weiterer ca. 250 bis 350 TEURr Umkleiden, Sanitärräume, Nebenräume) und die Kosten für Herrichtung, Erschließung, anteilige Planung und Ausstattung. Damit bewegen sich die Gesamtinvestitionskosten zwischen 8,56 und 12,78 Mio. EUR. (ohne Kosten der Außenanlagen)r Standzeiten von 5, 10 oder 15 Jahren. Hinzukämen allerdings noch die Kosten für den Erwerb des Grundstücks.

 

r die Errichtung temporärer Module am bestehenden Schulstandort sind demgegenüber Kosten von 1,2 Mio EUR veranschlagt worden bzw. für die geplante 3-zügige Massivschule incl. Hort und Turnhalle ein Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 19 Mio. EUR bei einer Nutzungsdauer von ca. 80 Jahren.

 

Fazit:

 

Trotz Errichtung einer temporären Schule kann auf die Errichtung von temporären Modulen am bestehenden Schulstandort nicht verzichtet werden.

 

Die Errichtungskosten r eine temporäre Schule betragen ca. 70% der Kosten für eine Schule in Massivbauweise bei wesentlich geringerer Nutzungsdauer.

 

Zu 2.

 

Die im Rahmen des SEP vorgesehenen Investitionsmaßnahmen beinhalten keine Sanierungen von bestehenden Schulgebäuden, sondern ausschließlich Neubauten und Erweiterungen von Schulstandorten. Somit besteht keine Notwendigkeit bzw. Möglichkeit, diese Investitionen durch die Bereitstellung von Modulen zu beschleunigen.

 

Zu 3.

 

Zur Umsetzung der Schulentwicklungsplanung wird eine Projektgruppe, bestehend aus Vertretern des Fachbereiches Bildung und Sport, des Fachbereiches Finanzen und Berichtswesen, des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie, des Fachbereiches Stadtplanung und Stadterneuerung, des Fachbereiches Recht, Personal und Organisation und des KIS, gebildet. Die Priorisierung der konkreten B-Pläne gehört zu den Aufgabenfeldern der Projektgruppe.

Bereits im Zuge der Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/0592) ist hinsichtlich der Prioritätensetzung für 2014/2015 gem. DS 14/SVV/0046 vorgesehen, „Plan- oder Planänderungsverfahren zur Umsetzung der Schulentwicklungsplanung vorrangig Rechnung zu tragen und schnellstmöglich eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung über etwaige Folgerungen für andere Planungen herbeizuführen.“

 

Nach dem gegenwärtigen Stand der Abstimmungen zu Umsetzungserfordernissen für Maßnahmen des Schulentwicklungsplans ergibt sich mit Blick auf Verfahren der Bauleitplanung folgendes Bild:

Zur Umsetzung des Schulentwicklungsplanes 2014 - 2020 soll unverzüglich ein Änderungsverfahren für den B-Plan 83 „Campus Jungfernsee“ mit begleitender Änderung des Flächennutzungsplanes eingeleitet werden. Damit wird das Ziel verfolgt, für die Errichtung einer weiterführenden Schule und einer Grundschule auf einem gemeinsamen Standort (Nedlitzer Holz) im Entwicklungsbereich Bornstedter Feld die Grundlagen zu schaffen.

Der Standort ist Bestandteil der Entwicklungsmaßnahme Bornstedter Feld und befindet sich im Eigentum der Entwicklungsträgers Bornstedter Feld GmbH als Treuhänder der Landeshauptstadt Potsdam. Mit dem B-Plan 83 sind die Entwicklungsziele für diese Fläche durch die Ausweisung „Landwirtschaftsfläche“ konkretisiert worden. Daher ist es erforderlich, den vorgenannten B-Plan in einem Änderungsverfahren zugunsten der Ausweisung einer Fläche für soziale Infrastruktur zu ändern und etwa entgegenstehende Belange im Rahmen der notwendigen Abwägung im Planverfahren zu bewältigen.

Darüber hinaus verbleibt nach den Ergebnissen der Standortbedarfsanalyse der Schulentwicklungsplanung noch der Bedarf der Flächensicherung für einen Reservestandort im Potsdamer Südenr eine weiterführende Schule, der dann in Anspruch zu nehmen wäre, wenn sich hierfür nicht im Zuge der mittelfristig erwarteten Umstrukturierung des sonderpädagogischen Systems eine Bestandsimmobilie anbietet, weil ein derzeitiger Standort einer Förderschule mit diesen Veränderungen obsolet wird. Ein Aufstellungsbeschluss für die Bauleitplanung ist aktuell noch nicht erforderlich, über die Einleitung eines Verfahrens kann etwa Ende 2014 noch entscheiden werden.

 

Mit Blick auf den erheblichen zeitlichen Vorlauf, den die notwendigen Bauleitplanverfahren unter Wahrung der gesetzlichen Verfahrensansprüche benötigen, wird eine entsprechende Vorlage für den verfahrenseinleitenden Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 83 „Campus am Jungfernsee“ in die Gremien der Stadtverordnetenversammlung parallel zu einer Mitteilungsvorlage, die eine Erläuterung des Gesamtzusammenhangs der Entscheidungsvorschläge zu den Schulstandorten aus dem SEP 2009 - 2015 (Schule nördlich Esplanade) sowie aus dem SEP 2014 - 2020 gibt, eingebracht.

 

Darüber hinaus ist die Verwaltung bestrebt, den Prüfauftrag 14/SVV/0132 so schnell wie möglich abzuschließen.

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Die Mitteilungsvorlage hat keine finanziellen Auswirkungen.

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