Beschlussvorlage - 14/SVV/0021

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

In der Straße Am Stinthorn, Ortsteil Neu Fahrland wird im Abschnitt der Einbahnstraßenregelung ein Bewohnerparkbereich eingerichtet.

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Erläuterung

Begründung:

 

Das begrenzte Stellplatzangebot der Heinrich-Heine-Klinik in Neu Fahrland führt zur intensiven Nutzung des Parkraums in der angrenzenden Straße Am Stinthorn durch Besucher der Klinik. Die Erweiterung des Klinikbetriebs und der Neubau von Wohngebäuden in der Straße Am Stinthorn haben die Parkraumnachfrage vor Ort weiter erhöht und die Konkurrenz der verschiedenen Nutzergruppen (Bewohner, Besucher, Angestellte) verstärkt.

 

Aufgrund des anhaltend hohen Parkdrucks wurde beim offiziellen Besuch des Oberbürgermeisters im Ortsteil Neu Fahrland am 16.04.2013 mit dem Ortsbeirat vereinbart, nach Fertigstellung der Wohnbebauung und Beendigung der baubedingten Sperrungen eine Untersuchung zur Parksituation durchzuführen. Diese stellt im Einvernehmen mit der Gemeinde die Entscheidungsgrundlage für die verkehrsbehördliche Anordnung eines Bewohnerparkbereichs dar, dessen Einrichtung formuliertes Ziel des Ortsbeirates von Neu Fahrland ist. Die Ergebnisse der im August 2013 beauftragten Untersuchung sind als Anlage digital im Ratsinformationssystem (RIS) hinterlegt.

 

r die Einrichtung eines Bewohnerparkbereichs muss gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) die Zustimmung der Gemeinde erfolgen. Da der Ortsteil Neu Fahrland nicht Bestandteil des Parkraum-bewirtschaftungskonzeptes der Landeshauptstadt Potsdam ist, ist hierfür ein gesonderter Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erforderlich.

 

Ausgehend von den Ergebnissen der Untersuchung zur Parksituation in der Straße Am Stinthorn, die eine hohe Parkraumauslastung in den Straßenabschnitten in unmittelbarer Nähe zur Klinik und einen hohen Fremdparkeranteil belegen, ist folgende Maßnahme für die Umsetzung vorgesehen:

 

Einrichtung eines Bewohnerparkbereichs im Abschnitt der Einbahnstraßenregelung

Im ringförmigen Abschluss der Straße Am Stinthorn, welcher der Erschließung des Wohngebietes dient und aufgrund der geringen Fahrbahnbreite als Einbahnstraße ausgewiesen ist, erfolgt die Parkbevorrechtigung für die dort mit Hauptwohnsitz gemeldeten  Bewohner (siehe Anlage 1). Die Maßnahme dient der Verbesserung der Parksituation für Bewohner und der Vermeidung von Parksuchverkehr im Wohngebiet. Mit der angestrebten Senkung der Parkraumauslastung geht auch eine Reduzierung des widerrechtlichen Parkens, bspw. vor Feuerwehrzufahrten oder in den Kurvenbereichen der engen Einbahnstraße, einher.

 

Parallel dazu werden in der Zufahrt zur Klinik Kurzzeitparkplätze eingerichtet. Da gemäß Verwaltungsvorschrift zur StVO nicht mehr als 50% der vorhandenen Parkfläche in einem Gebiet für Bewohner reserviert werden kann, stehen die übrigen Abschnitte der Straße Am Stinthorn auch Besuchern zum Parken zur Verfügung. Um die Belegung der hoch ausgelasteten Parkflächen in unmittelbarer Nähe zur Zufahrt der Heinrich-Heine-Klinik durch Dauerparker zu vermeiden, erfolgt zur Erhöhung des Parkumschlags in diesen Abschnitten eine Parkdauerbeschränkung (siehe Anlage 1).

 

Die Umsetzung der Maßnahme ist für das 1. Halbjahr 2014 vorgesehen.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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