Beschlussvorlage - 14/SVV/0147

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bundesprogramm Bürgerarbeit wird über dieKommunale Initiative Arbeit Potsdam“ fortgesetzt.

 

Hierzu werden 40 Stellen (30 VZE) bis zum 31.08.2016 über die kommunale Initiative Arbeit Potsdam zur Verfügung gestellt. Die anteilige Finanzierung der Stellen ist dabei über den § 16 e SGB II sicher zu stellen.

 

Die Vertragsgestaltung der Projektteilnehmenden erfolgt entsprechend des TVÖD.

 

Der Zuschuss der Landeshauptstadt Potsdam zur Realisierung des Gesamtvorhabens darf 1.400.000 €r bis zu 5 Jahre (2012 bis 2016) nicht überschreiten.

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

1. Hintergrund

 

Der Brandenburger Arbeitsmarkt hat sich in den letzten Jahren positiv entwickelt. Von einer guten Arbeitsmarktlage profitieren dabei vor allem Zielgruppen des SGB III also Arbeitslosengeld I Beziehende. Verschiedene Personengruppen sind jedoch bei dem Wiedereinstieg in das Erwerbsleben deutlich benachteiligt. So ist etwa der Anteil der Langzeitarbeitslosen weiterhin hoch und es besteht die Tendenz einer Verfestigung der Arbeitslosigkeit (siehe nachfolgende Grafik). Eine fehlende Berufsausbildung, fehlende Qualifikationen, gesundheitliche Einschränkungen, zu pflegende und zu betreuende Familienangehörige oder aber eine langwierige Arbeitslosigkeit sind Barrieren, die eine erfolgreiche Integration in den ersten Arbeitsmarkt verhindern.

 

(Datenquelle: Agentur für Arbeit, Stand Oktober 2013)

 

Weiterhin kommt erschwerend hinzu, dass sich die derzeitigen arbeitsmarktpolitischen Instrumente auch in Folge der Änderungen des Förderinstrumentariums im Rahmen der letzten Instrumentenreform im Jahr 2011 und der drastischen Kürzungen im Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung - als unzureichend erweisen. Eine Gesetzesinitiative aus dem Juni 2013 nahm sich möglicher Änderungen und einer Verstetigung des Instrumentariums an, wurde jedoch durch den Bundestag nicht verabschiedet. Im Koalitionsvertrag unserer neuen Bundesregierung findet das Instrument der öffentlich geförderten Beschäftigung keine Erwähnung, da hierbei der erste Arbeitsmarkt als aufnahmefähig deklariert wird die Realität zeigt jedoch noch das Gegenteil auf.

 

Die Fachstelle Arbeitsmarktpolitik und Beschäftigungsförderung sieht sich in der sozialen Verantwortung, diese Gruppe von Langzeitarbeitslosen weiterhin gezielt zu unterstützen. Dabei spielt das Instrument der öffentlich geförderten Beschäftigung eine wesentliche Rolle.

 

Aktuell setzt die Fachstelle Arbeitsmarktpolitik das Bundesprogramm Bürgerarbeit innerhalb der Stadtverwaltung Potsdam mit 49 (=36,75 VZE) eingerichteten Stellen um. Die entsprechenden Arbeitsverträge sind entsprechend des Teilzeit- und Befristungsgesetzes für zwei Jahre abgeschlossen worden. Die integrierten Teilnehmenden sind dabei durchschnittlich 10 Jahre vor Eintritt in die Bürgerarbeit nicht am ersten Arbeitsmarkt tätig gewesen.

Die Arbeitsverträge laufen vom 15.04.2014 bis Ende Juli 2014 sukzessive aus. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Motivation zu arbeiten bei allen Teilnehmenden ausgesprochen hoch ist, davon zeugt unter anderem ein durchschnittlicher Krankenstand von 12,4 Tagen/Jahr. Grundsätzlich alle Teilnehmenden weisen in der alltäglichen Arbeit ein positives Qualifizierungsverhalten auf. Interne Fortbildungen wurden regelmäßig angeboten und wahrgenommen.

 

Seitens der 16 unterschiedlichen geschäftsbereichsübergreifenden Einsatzstellen kam im Projektverlauf regelmäßig ein außerordentlich positives Feedback. Der Einsatzwille eines jeden Teilnehmenden und die Unterstützung zusätzlicher Vorhaben wurden durchweg positiv beschieden.

 

Die Erfahrungen und Zwischenergebnisse der Bürgerarbeit wurden zur Nachverfolgung des Beschlusses 12/SVV/0009 dem Gesundheits- und Sozialausschuss am 17.12.2013 ausführlich präsentiert.

 

§16e SGB II bietet die Möglichkeit, die positiven Erfahrungen aus der Bürgerarbeit aufzugreifen und das Instrument der öffentlich geförderten Beschäftigung für zwei Jahre fort zu führen. Es werden über diesen Paragraphen sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse ohne Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gefördert. Die Förderung besteht in einem Zuschuss zum Arbeitsentgelt und beträgt eine Höhe von bis zu 75% für maximal 2 Jahre.

 

Ziel ist es, auch künftig r langzeitarbeitslose, arbeitsmarktferne Personen mit mindestens zwei weiteren Vermittlungshemmnissen, Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen, um damit den Teilnehmenden erwerbsbezogene Qualifizierung und soziale Integration zu ermöglichen und sie an die Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes heranzuführen. Die Förderung schafft damit eine mittelfristige Arbeitsmarkt-Perspektive. Aufgrund der persönlichen Voraussetzungen der Teilnehmenden handelt es sich bei den Tätigkeiten um einfache, möglichst im Helferbereich angesiedelte Stellen.

 

2. Sachstand zum Programm

 

r die Umsetzung des Projektes „kommunale Initiative Arbeit Potsdam greift die Fachstelle größtenteils auf die bereits geschaffenen Strukturen (Einsatzstellen, Projektmanagement, Sozialarbeit) aus dem Modellprojekt Bürgerarbeit zurück. Das Projekt erwies sich für die entsprechenden Einsatzstellen als große Unterstützung. Dabei waren die bisherigen maßgeblichen Kriterien der Zusätzlichkeit, des öffentlichen Interesses und Wettbewerbsneutralität für die Tätigkeiten eine besondere Herausforderung. Diese ist bei einer rderung über §16e SGB II nicht mehr von Bedeutung und bietet dem Folgeprojekt in der Gestaltung des Tätigkeitsfeldes mehr Möglichkeiten. Für die Teilnehmenden tte die Umsetzung eines solchen Vorhabens den Vorteil, tatsächlich arbeitsmarktnah gefördert und qualifiziert zu werden.

 

Der Entscheidung über die glichkeit einer Beschäftigungsförderung gemäß §16e SGBII, welche das Jobcenter trifft, muss eine mindestens sechsmonatige verstärkte vermittlerische Unterstützung vorausgehen = Aktivierungsphase.

Das Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam hat derzeit 80 Kunden in der vorgeschalteten „Aktivierungsphase“. Weiterhin ist es geplant, ehemalige Teilnehmende des aktuell laufenden Projektes Integrationsbegleitung bei nicht erfolgter Integration in den Arbeitsmarkt, in die „Aktivierungsphase“ einzusteuern.

In enger Zusammenarbeit mit dem Jobcenter werden Informationsveranstaltungen, Vorabtermine und Auswahlgespräche stattfinden, sodass die persönlichen Voraussetzungen der Teilnehmenden mit den entsprechenden Tätigkeitsfeldern der Einsatzstellen bestmöglich in Einklang gebracht und eine

gewisse Eignung festgestellt werden kann. Gegebenenfalls gibt es die Möglichkeit, einzelne Teilnehmende mit Hilfe von Qualifizierungen auf die entsprechende Tätigkeit vorzubereiten.

 

Gespräche bzw. Absprachen mit dem Personalservice und Personalrat bezüglich der Entgeltgestaltung und der Art der auszuübenden Tätigkeiten laufen parallel.

 

Seitens der Fachstelle Arbeitsmarktpolitik wurden - in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Bereichen der Stadtverwaltung - Bedarfe der Einsatzstellen ermittelt (siehe Anhang: Übersicht).

3. Die Landeshauptstadt Potsdam als Arbeitgeber

 

Die Stadtverwaltung Potsdam tritt als direkter Arbeitgeber r die Teilnehmenden auf. Dies ermöglicht es, der Verwaltung den Einsatz nutzbringend für die Verwaltung zu gestalten, Unterstützung für eine Vielzahl an Einsatzstellen bereit zu stellen und die Beantragung gebündelt im Hause des Jobcenters vorzunehmen.

 

Gleichfalls bietet die individuelle Begleitung durch das Projektmanagement und die Sozialarbeit für die Teilnehmenden eine gezielte Unterstützung, um die Perspektive einer Einmündung in den ersten Arbeitsmarkt auszubauen.

 

4. Nutzen der Landeshauptstadt Potsdam

 

Aus Sicht des Geschäftsbereichs Soziales, Jugend, Gesundheit und Ordnung ist ein Anschlussprojekt im Bereich öffentlich geförderte Beschäftigung aus folgenden Gründen wünschenswert:

 

-  r die potenziellen Teilnehmenden bedeutet eine Integration in das Projekt: eine Erhöhung des sozialen Teilhabeempfindens, den Abbau von Vermittlungshemmnissen, die Schaffung sozialer Kontakte im Arbeitszusammenhang und die Heranführung an den regulären Arbeitsmarkt. Viele der möglichen Teilnehmenden werden trotz intensiver Bemühungen in absehbarer Zeit keine Chance am ersten Arbeitsmarkt erhalten. Arbeitsmarktbezogene Qualifizierung und die Integration in Arbeit sind mit einer Steigerung des Humankapitals der Teilnehmenden verbunden.

-  Die Landeshauptstadt Potsdam hat mit diesem Ansatz die Möglichkeit, Beschäftigung statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren.

-  Die Landeshauptstadt Potsdam hat mit Unterstützung der Förderung die Möglichkeit, einen Beitrag zur Stärkung kommunaler Strukturen zu leisten.

 

Die derzeitig akquirierten Einsatzfelder im Interesse der Landeshauptstadt Potsdam sind:

 

  • Bereich Grünflächen
  • Bereich Friedhöfe
  • Bereich Kultursteuerung und -marketing
  • Potsdam Museum
  • rgerservice
  • Ausländerbehörde
  • Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
  • Naturkundemuseum
  • Bereich gesundheitssoziale Dienste
  • Fachstelle Arbeitsmarktpolitik und Beschäftigungsförderung
  • Stadt- und Landesbibliothek

 

5. Finanzielle Auswirkungen

 

Da es sich aufgrund der Förderung und der entsprechenden Zielgruppe um Helfertätigkeiten handelt, erfolgt die Vertragsgestaltung nach dem TVöD und die Eingruppierung für 15 Einsatzstellen in die E3 (=11,25VZE) und für 25 (=18,75VZE) Einsatzstellen in die E2 Ü. Die wöchentliche Arbeitszeit umfasst 30 Stunden.

 

Vorbehaltlich der Bewilligung der Förderung durch das Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam finanziert die Stadtverwaltung Potsdam den Ausgleich zum berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelt.

Das Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam sichert der Stadtverwaltung Potsdam 40 nach §16e SGBII geförderte Arbeitsverhältnisse zu (40 Stellen = 30VZE sind bereits für den Haushalt 2014 eingeplant), wobei die Förderung im ersten Jahr 75% und im zweiten Jahr mindestens 50% des Arbeitsentgeltes entspricht.

 

Um die finanziellen Aufwendungen für die Landeshauptstadt zu reduzieren, wird eine Beantragung von weiteren Mitteln aus dem Landesprogramm „Arbeit für Brandenburg“ angestrebt. Dabei ist jedoch zu beachten, dass eine Zusätzlichkeit der Tätigkeiten zu begründen ist.

 

Darüber hinaus werden Sachkosten in Höhe von 10.000€/Jahr eingeplant. Diese sollen der Absicherung einer optimalen Umsetzung des Projektes hinsichtlich Arbeitsbekleidung, Qualifizierung und externes Coaching der Teilnehmenden und Ausstattung des Arbeitsplatzes dienen.

 

Die Änderung der Beschlussvorlage 12/SVV 0009 und damit die Verlängerung des Ansatzes der öffentlich geförderten Beschäftigung innerhalb der Stadtverwaltung Potsdam wird durch nicht beanspruchte Mittel in den Haushaltsjahren 2012 und 2013 das ursprünglich geplante Gesamtvolumen von 1.400.000,00 € nicht überschreiten.

 

Zur Finanzierung werden ebenfalls in den Jahren 2014 bis zum 31.08.2016 eingesparte Kosten der Unterkunft i.H.v. 167.040,00 € als Deckung genutzt. Die Einsparungen entstehen nachweislich durch den Wegfall oder die Verringerung der SGBII-Leistungsansprüche, was durch die Integration der langzeitarbeitslosen Leistungsberechtigten in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bei der Stadtverwaltung Potsdam erreicht wird. Die durchschnittlich im Jahr 2012 eingesparten Kosten der Unterkunft betrugen entsprechend einer Spitzabrechnung im Rahmen der Bürgerarbeit rund 250,00 €/ Monat und Teilnehmenden. Abzüglich der Bundeserstattung zu den Kosten der Unterkunft sind dies 174€/ Monat/ Teilnehmenden. Bezogen auf 40 Beschäftigungsverhältnisse wären rund 83.520,00/Jahr erreichbar.

 

In Zahlen stellt sich der Aufwand entsprechend der Planung wie folgt dar:

 

 

IST:

Die Personalkosten und damit verbundenen Förderungen der Teilnehmenden der Bürgerarbeit für 2014 wurden unter Berücksichtigung der auslaufenden Verträge (Vertragsenden sind aufgrund der 2-Jahres-Verträge bekannt) berechnet, sodass diese Kosten lediglich weniger werden können.

 

Neuer Ansatz:

Die bis zu 40 Stellen (=30VZE) werden dabei unter Wahrung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes für bis zu zwei Jahre mit den Teilnehmenden besetzt.

 

Plan:

Der Beschluss 12/SVV/0009 deckt bis 2015 einen wesentlichen Teil der entstehenden Kosten ab. Die geplanten FAV-Stellen für 2014 sind bereits durch die Stellen der Bürgerarbeit gedeckt, sodass für 2015 und 2016 die 40 Stellen (=30VZE) einzuplanen sind.

 

Die Personalkosten zur Realisierung des Projektes sind bis Ende März 2015 bereits über den Beschluss gedeckt, sodass über die Änderung des Beschlusses diese Kosten ab April 2015 bereit gestellt werden.

 

6. Kosten der Realisierung

 

Zur Realisierung des Vorhabens werden zudem über den Beschluss 12/SVV/0009 hinaus, zwei Stellen benötigt, die die Koordinierung, Abrechnung und sozialpädagogischen Begleitung der Teilnehmenden abdecken.

 

Bis April 2015 deckt der Beschluss diese beiden Vollzeitstellen in der Fachstelle Arbeitsmarktpolitik. Die Änderung des Beschlusses bewirkt eine Verlängerung der Stellen bis 31.08.2016.

 

Die entsprechenden Aufgaben stellen sich dabei wie folgt dar:

 

Stelle - Sozialpädagogische Begleitung

 

Seitens der Projektsteuerung soll innerhalb der Fachstelle Arbeitsmarktpolitik eine sozialpädagogische Begleitung für die einzelnen Teilnehmenden auch im Folgeprojekt sicher gestellt werden. Dieses Angebot setzt genau dort an, wo die Bundesmittel aufhören. Somit werden weder die Teilnehmenden noch die beteiligten Mitarbeiter/innen der Einsatzstellen in dem meist mit erheblichen Herausforderungen verbunden Prozess der FAV-Arbeitsaufnahme und -umsetzung allein gelassen. Im

Rahmen dieser Begleitung wird engmaschig sozialpädagogisch beraten und begleitet, sodass die Teilnehmenden in der Lage sind, ihre Aufgaben- und Tätigkeitsfelder im erforderlichen Umfang und der erforderlichen Güte auszuführen.

 

Die sozialpädagogische Begleitung umfasst für die Teilnehmenden u. a. ein beschäftigungsbegleitendes Coaching, die Erfassung und Umsetzung von Qualifizierungsbedarfen, individuelle Bewerbungsberatung sowie Beratung zur beruflichen (Neu-)Orientierung und unterstützt bei persönlichen Problemlagen.

 

Auf Grundlage stabilisierter Arbeitsmarktperspektiven kann der Vermittlungsprozess in den regulären Arbeitsmarkt forciert werden. Hier soll die sozialpädagogische Begleitung bei Arbeitgebern Vorurteile gegenüber Langzeitarbeitslosigkeit abbauen und potentiellen Arbeitgebern beratend zur Seite stehen sowie als Mittler zwischen Arbeitgeber und Bewerber agieren. Den Teilnehmenden steht somit ein umfassendes Beratungs- und Unterstützungsangebot zur Verfügung, das zur nachhaltigen Sozialisation beiträgt und die Integrationsaussichten erhöht.

 

Die bisher gesammelten Erfahrungen bei der Arbeit mit den Teilnehmenden der Bürgerarbeit bestätigt die Notwendigkeit einer intensiven sozialpädagogischen Begleitung.

Vergleichbare Maßnahmen im Jobcenter werden mit einem personellen Schlüssel von einem Sozialarbeiter für maximal 20 Teilnehmende umgesetzt.

Die direkte Nähe zu den Einsatzstellen und die Anleitung bei der Integration in Arbeit, ermöglicht es hierbei das Vorhaben mit einer vollen Stelle „Sozialarbeit“ zu realisieren.

 

Stelle - Projektmanagement

 

Inhalt dieser Stelle ist schwerpunktmäßig der Abschluss der Bundesförderung Bürgerarbeit als auch die Beantragung der Arbeitsplätze und die monatliche Abrechnung der Förderung im Sinne §16e SGBII beim Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam. Weiterhin ist das Projektmanagement für sämtliche Angelegenheiten bzw. Zuarbeiten für die am Projekt Beteiligten (Personalservice, Personalrat, Verantwortliche der Einsatzstellen, Jobcenter und Teilnehmende) zuständig. 

Zudem wird eine Kofinanzierung über das Landesprogramm „Arbeit für Brandenburg“ mit 250 €r maximal 10 Teilnehmende und zwei Jahre beantragt. Diese Beantragung und Abrechnung wird ebenfalls über die Stelle Projektmanagement sicher gestellt.

 

In Abhängigkeit des finanziellen Volumens und der unterschiedlichen Finanzierungsarten ist hierbei die Fortführung einer vollen Stelle unabdingbar.

 

7. Darstellung des Erfolges einer finanziellen Beteiligung

 

Mit Hilfe einer Umsetzung des Projektes „kommunale Initiative Arbeit Potsdam in der Landeshauptstadt Potsdam besteht die Möglichkeit, zusätzlich kommunale Strukturen zu stärken und zu festigen, die in die Haushaltsplanungen in dieser Form nicht eingeflossen sind. Die Förderung der Lohnkosten durch das Jobcenter stellt einen messbaren fiskalischen Wert in Form von Erträgen dar.

Ein Folgeprojekt für das Modellvorhaben Bürgerarbeit ist aufgrund der bereits geschaffenen Strukturen, der gesammelten Erfahrungen, der positiven Bewertungen der Einsatzstellen und dem Nutzen sowohl für die Stadt als auch für die Teilnehmenden, begründbar.

 

r die Realisierung der 40 Einsatzstellen (=30VZE) nnen r insgesamt 2 Jahre 1.048.648,90 eingeworben werden.

Eine weitere Akquise von Landesmitteln über das Programm „Arbeit für Brandenburg“ ist denkbar und wird angestrebt. r zwei Jahre sind hierbei weitere Erträge zur Finanzierung von Personalkosten i.H.v. 60.000 € denkbar und erstrebenswert.

 

Die strukturwirksamen Beiträge des Projektes zur Verbesserung der touristischen Infrastruktur, der Planung und Umsetzung zusätzlicher kultureller Veranstaltungen, die Unterstützung im Seniorenbüro und Potsdam Museum, die Verschönerung bzw. Sauberhaltung der Friedhofsbereiche, Verbesserung der Kundenzufriedenheit in Form von Besucherumfragen,  Unterstützung des Fachpersonals in einzelnen Bereichen hingegen, lässt sich an dieser Stelle nur schwer in Zahlen fassen.

 

Ein weiterer bisher nicht messbarerer Mehrwert stellt die Erhöhung von Rentenansprüchen dar. Über die zweijährige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird ebenfalls die Rentenanwartschaft verbessert. Die Wahrscheinlichkeit eine Rente zu bekommen oder den Bezug der Grundsicherung im Alter zu mindern ist gegeben.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Darstellung der finanziellen Auswirkungen in der Beschlussvorlage berücksichtigt das gesamte Vorhaben von 2012 bis 2016. Die Pflichtanlage zur finanziellen Auswirkung zeigt dabei eine positive Abweichung i.H.v. 6.637 €r das Gesamtvorhaben auf.

 

Auf den Haushaltsvorbehalt für die Jahre 2015/2016 wird hingewiesen.

 

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Anlagen

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