Beschlussvorlage - 14/SVV/0167

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 21 "Potsdamer Chaussee“ (OT Groß Glienicke) entschieden (gemäß Anlagen 3 bis 9).

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 21 "Potsdamer Chaussee (OT Groß Glienicke) wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (Anlagen 10 und 11).

 

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Erläuterung

 

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Fortsetzung zu den finanziellen Auswirkungen

 

Folgekosten

Folgekosten, die nach Realisierung der Planung zu erwarten sind, werden für die Instandhaltung und Pflege der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen sowie für den Betrieb der Gemeinbedarfseinrichtung (Personalkosten) angenommen.

Die Höhe der zu erwartenden jährlichen Folgekosten und deren Finanzierung werden angegeben mit:

 

Kostenposition              geschätzter Aufwand in €              Finanzierung aus Produktkonto

Instandhaltung öffentlicher

Erschließungsanlagen              ca. 12.200               5410003 / 5221200

Pflege öffentlicher Grünflächen              ca. 4.200              5510000 / 5221100 sowie 5221900

Pflege Straßenbäume und

Straßenbegleitgrün              ca. 3.730              5410002 / 5221100

Pflege Mehrzweckspielfeld              ca. 3.400              5510000 / 5221900

 

Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.

Ggf. kann sich mit der Realisierung des Bebauungsplans der Bedarf an zusätzlichen Kitaplätzen ergeben, der mit den vorhandenen Kapazitäten in Groß Glienicke nicht abgedeckt werden kann. Die Richtlinie zur Kostenbeteiligung bei der Baulandentwicklung (DS 12/SVV/0703) findet auf den Bebauungsplan Nr. 21 „Potsdamer Chaussee“ aufgrund dessen Verfahrensstand jedoch keine Anwendung. Der Ausbau oder Erweiterung vorhandener Kitaeinrichtungen wäre bei Bedarf aus Haushaltsmitteln der Stadt zu finanzieren.

 

Begründung:

 

Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, über die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen zum Bebauungsplan Nr. 21 „Potsdamer Chaussee“ (OT Groß Glienicke) zu entscheiden und den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan zu fassen. Die finanziellen Auswirkungen sowie die nähere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussvorlage ergeben sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:

 

Anlage 1:              finanzielle Auswirkungen

Anlage 2:              Erläuterung der Beschlussvorschläge

Anlage 3:               Abwägungsvorschlag Behörden – 1. Beteiligung              (15 Seiten)

Anlage 4:               Abwägungsvorschlag Öffentlichkeit – 1. Beteiligung              (85 Seiten)

Anlage 5 :              Abwägungsvorschlag Behörden 2. Beteiligung              (12 Seiten)

Anlage 6:              Abwägungsvorschlag Öffentlichkeit 2. Beteiligung              (31 Seiten)

Anlage 7:              Abwägungsvorschlag Behörden 3. Beteiligung              (11 Seiten)

Anlage 8:              Abwägungsvorschlag Behörden 4. Beteiligung              (3 Seiten)

Anlage 9:              Abwägungsvorschlag Öffentlichkeit 3. Beteiligung              (14 Seiten)

Anlage 10:               Bebauungsplan              (1 Plan)

Anlage 11:               Begründung              (257 Seiten)

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Realisierungskosten

Bei Inkraftsetzung der Planung werden Kosten für die Umsetzung der Planung anfallen, die nicht (vollständig) durch einen Dritten übernommen werden.

Die Höhe der (verbleibenden) Realisierungskosten und deren Finanzierung werden angegeben mit:

 

Kostenposition              geschätzter Aufwand in €              Finanzierung aus Produktkonto

1. Planstraßen C und D:

Straßen, Trink- und Abwasser              ca. 1,2 Mio*              5410003 / 0961400

2. öffentliche Grünflächen              ca. 40.000              5510000 / 0964100

3. Flächen für Sportanlagen

(Mehrzweckspielfeld)              ca. 100.000              5510000 / 0961400

 

*Erläuternd zu Punkt 1:

1. Phase seit 2013: Erschließungsplanung und Baulandfreimachung - ca. 50.000 €.

2. Phase ab ca. 2015: Herstellung Trinkwasserver- und Schmutzwasserentsorgungsanlagen ca. 240.000 €.

3. Phase ab ca. 2017: Herstellung der öffentlichen Verkehrsflächen ca. 910.000 €.

r die Erstherstellung der Erschließung wird der beitragsfähige Erschließungsaufwand auf der Grundlage der §§  127 ff BauGB erhoben, so dass sich die unter 1. genannten Auszahlungen für die Stadt um ca. 800.000 € reduzieren werden. Die Deckung für den verbleibenden Eigenanteil der Stadt erfolgt aus der Investitionsmaßnahme 47003003 „Erschließung B-Plan Nr. 21 „Potsdamer Chaussee“ im OT Groß Glienicke“.

 

Die Auszahlungen für die Positionen 2 und 3 werden voraussichtlich ab 2018 anfallen.

Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.

Die durch die Abschöpfung der Umlegungsvorteile zu erwartenden Einnahmen werden im Baulandumlegungsverfahren die Verfahrens- und Sachkosten decken.

Durch den Bebauungsplan entsteht auf bisher nicht bebaubaren Grundstücken der Landeshauptstadt Potsdam Planungsrecht, das künftig eine bauliche Nutzung ermöglicht. Eine Veräerung erschlossener Grundstücke würde zu Einnahmen im Haushalt führen.

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Anlagen

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