Beschlussvorlage - 14/SVV/0149

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach §  1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 80.2 “Rote Kaserne West / nördlich Esplanade“ gemäß Anlagen 1 und 2 entschieden.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 80.2 “Rote Kaserne West / nördlich Esplanade“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörende Begründung wird gebilligt (Anlagen 3 und 4).
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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Auf Grundlage des Schulentwicklungsplans 2009-2015 ist gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.11.2011 (DS 11/SVV/0771) bis spätestens zum Schuljahr 2016/2017 eine Gesamtschule mit fünf Zügen in der Sekundarstufe I und drei Zügen in der Sekundarstufe II im Bornstedter Feld zu errichten. Die Schule ist nicht entwicklungsbedingt. Mit dem Ziel der planungsrechtlichen Sicherung des Schulstandortes und der Nutzungen der angrenzenden Flächen wurde am 07.12.2011 von der Stadtverordnetenversammlung die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 80.2 “Rote Kaserne West /rdlich Esplanade“ beschlossen.

Grundlage der Planung bildet das bauliche Entwicklungskonzept für eine Gesamtschule im Plangebiet, welches parallel zum Bebauungsplanverfahren durch die vom Kommunalen Immobilien Service beauftragten Architekten präzisiert wird.

Mit dem Bebauungsplan Nr. 80.2 “Rote Kaserne West / nördlich Esplanade“ soll die  städtebauliche Neuordnung und Erschließung dieses Teilgebiets des Entwicklungsbereiches planungsrechtlich gesichert werden. Der Bebauungsplan soll für den Bereich zwischen Angermannsiedlung, Esplanade und Georg-Hermann-Allee im östlichen Teilbereich eine Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung “Schule“ sowie im westlichen Teilbereich, angrenzend an die Georg-Hermann-Allee ein Mischgebiet festsetzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage:

 

 

In den Unterlagen, die den Stadtverordneten vorliegen, sind als Anlage enthalten:

 

Anlage 1:              Abwägung Stellungnahmen der Öffentlichkeit              (3 Seiten)

Anlage 2:              Abwägung Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange              (12 Seiten)

Anlage 3.              Bebauungsplan              (1 Plan)

Anlage 4:              Begründung              (61 Seiten)

Anlage 5:              Kurzeinführung zur Beschlussvorlage              (3 Seiten)

Darstellung finanzielle Auswirkungen

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

s. Anlage Darstellung der finanziellen Auswirkungen der Beschlussvorlage

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Anlagen

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