Beschlussvorlage - 14/SVV/0247

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1.   Das Verstetigungskonzept Soziale Stadt Am Schlaatz, gemäß Anlage, soll die Basis der weiteren Stadtteilarbeit und -entwicklung Am Schlaatz bilden.

 

  1.   Abweichend von der im Konzept dokumentierten Forderung wird die Finanzierung eines Quartiersmanagements durch die Landeshauptstadt nur für die Dauer einer entsprechenden Förderung aus dem Programm "Soziale Stadt" gesichert.
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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Mit maßgeblicher Hilfe der Wohnungswirtschaft ist es in den vergangenen 18 Jahren gelungen, die städtebauliche Erneuerung und Aufwertung Am Schlaatz, abgesehen von einzelnen Maßnahmen der Infrastruktur- und Wohnungssanierung sowie ggf. ergänzenden punktuellen Wohnungsneubau, abzuschließen. Insbesondere die Förderung von Maßnahmen und Angeboten für den Stadtteil und seine Bewohnerschaft aus dem Programm "Soziale Stadt", sorgte für eine Verbesserung des sozialen Lebens und Miteinanders im Quartier, konnte bestehenden Problemlagen bislang jedoch nur bedingt begegnen.

 

Die Städtebauförderung Am Schlaatz läuft aus. Für den Zeitraum 2013-2017 steht lediglich noch eine Sockelfinanzierung über das Programm "Soziale Stadt" zur Verfügung. Da durch den Fördermittelgeber noch einmal die Bewilligung weiterer Fördermittel, insbesondere zur Finanzierung des 3. Bauabschnitts der Schulhofs der Gesamtschule Am Schilfhof, in Aussicht gestellt wurde, soll noch einmal ein Förderantrag gestellt werden. Durch die Akquise von Städtebaufördermitteln könnten vor allem die kommunalen Investitionskosten für die notwendige Schulhofumgestaltung verringert werden.

 

Die Landeshauptstadt und die Akteure vor Ort stehen durch den Wegfall der Förderung vor der Aufgabe sicherzustellen, dass das bisher Erreichte und die positive Entwicklung der letzten Jahre nicht gefährdet wird, sondern der Erfolg langfristig Bestand hat. Sowohl vom Fördermittelgeber als auch der Stadtverordnetenversammlung (DS11SVV0395 und DS11/SVV/0614) wurde die Erarbeitung eines Verstetigungskonzeptes gefordert.

 

Das Verstetigungskonzept (Anlage 1) ist aus der gemeinsamen Erörterung der Akteure im Stadtteil entstanden; die Akteure vor Ort haben sich im Verbund auch mit Vertretern der Fraktionen der StVV und einvernehmlich auf die Inhalte des Konzeptes verständigt. Im Ergebnis dieser Methodik zeigt das Konzept auf, wie der angesprochene Anspruch durch einen integrierten Ansatz und Zusammenarbeit aller Akteure erreicht werden kann. Durch "Entwicklungsziele", "Ziele der künftigen Stadtteilarbeit" sowie notwendige "Schlüsselmaßnahmen der Verstetigung" soll die weitere positive Entwicklung Am Schlaatz langfristig gesichert werden.

 

Das angesprochene Einvernehmen konnte dabei jedoch nur erreicht werden, indem die breit geförderte kontinuierliche Unterstützung der Akteure vor Ort durch ein Quartiersmanagement (konkrete Aufgaben u.a.: Beratung, Fördermittelakquise, Impulsgeber, Öffentlichkeitsarbeit sowie Wissens- und Informations­transfer) auch nach dem Auslaufen der "Sozialen Stadt" im Konzept aufgenommen wurde. Die Beteiligten sehen nur mit dieser laufenden Unterstützung die Sicherung der Erfolge auch über einen längeren Zeitraum gesichert.

 

Dies würde einerseits nach der Beendigung der Förderung aus der "Sozialen Stadt" zu kontinuierlichen Folgekosten führen, welche im Haushalt der Landeshauptstadt bereitgestellt werden müssten, ohne dass derzeit erkennbar wäre, aus welchen Mitteln und zu Lasten welcher anderen Aufgaben eine solche kontinuierliche Finanzierung (in Höhe von ca. 40.000 € pro Jahr) möglich sein sollte. Darüber hinaus entspricht eine solche dauerhafte Unterstützung jedoch nicht dem Anspruch und Ziel der Städtebauförderung, Stadtteile bzw. Quartiere mit besonderem Handlungsbedarf für einen begrenzten Maßnahmenhorizont mit der Unterstützung zu versehen, die bestehende Defizite ausgleicht und im Ergebnis für einen selbsttragenden Erfolg sorgt.

 

Deshalb sind nicht nur die Fördermittel des Programmes "Soziale Stadt“ wie alle Programme der Städtebauförderung des Bundes auf einen abgeschlossenen Förderrahmen angelegt; auch die Mittel aus der Produktverantwortung der städtischen Aufgaben der Stadterneuerung zielen in diesem Zusammenhang darauf ab, vielmehr eine selbstständige Stadtteilarbeit als nachhaltigere Entwicklung zu erreichen, getragen durch die Akteure vor Ort.

 

Mit der aktuell sich abzeichnenden Chance einer nochmaligen Förderung nicht nur investiver Maßnahmen bei der Schulhoferneuerung, sondern auch bei begleitenden Maßnahmen im Stadtteil, soll deshalb vorrangig auf die Umsetzung eines solchen nachhaltigen Verstetigungsansatzes abgestellt werden. Ziel eines in diesen Anspruch eingebetteten Quartiersmanagements muss deshalb sein, im Rahmen einer Übergangsphase die Akteure im Stadtteil zum eigen- und selbstständigen Handeln zu befähigen.

 

Deshalb schlägt der Beschlussentwurf abweichend vom Konzept vor, ein Quartiersmanagement nur so lange fortzuführen, wie Fördermittel zur unterstützenden Finanzierung zur Verfügung stehen. Dies setzt weiterhin noch voraus, dass bei der Haushaltsplanung mit dieser zeitlichen Begrenzung entsprechende Eigenmittel in einem Umfang im Haushalt bereitgestellt werden, um die erwartete Möglichkeit der Förderung zu komplementieren.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

s. Anlage Darstellung der finanziellen Auswirkungen der Beschlussvorlage

 

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Anlagen

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