Beschlussvorlage - 14/SVV/0250

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Zum Bau von Fuß- und Radwegen an Ufern werden fehlende Eigenmittel in Höhe von 425.000,- € als überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung genehmigt.

 

Diese Mittel stehen ausschließlich zur Umsetzung von Bauvorhaben gemäß der derzeitig gültigen Förderrichtlinien für 2014/15 zur Verfügung.

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Mehrere Fuß- und Radwegeprojekte, die mittelfristig durch die Landeshauptstadt Potsdam realisiert werden sollen, können mit Fördersätzen von i.d.R. 75 % durch EFRE- und GRW-I-Restmittel der genannten Förderprogramme kurzfristig realisiert werden und wurden dazu bei den jeweiligen Fördermittelgebern beantragt. Dieser hat den vorgeschlagenen Projekten grundsätzlich zugestimmt, darunter drei Uferwege. Es handelt sich dabei um die Uferwege R1 Templiner See (Kastanienallee bis Im Bogen), R1 Templiner See Seminaris und den Uferweg Leipziger Straße bis Hermannswerder, deren jeweilig vorhandener Wegezustand einer dringenden einer Verbesserung bedarf.

 

Die o.g. Restmittel stehen ausschließlich zur Umsetzung von Bauvorhaben gemäß der derzeitig gültigen Förderrichtlinien für 2014/15 zur Verfügung. Ein Verschieben der Vorhaben auf einen späteren Zeitpunkt ist ausgeschlossen, da die Gültigkeit der Förderrichtlinien jeweils zeitlich begrenzt ist.

 

Grundsätzlich erfolgt die Finanzierung dieser Uferwegs-Förderprojekte über Mittel des Radverkehrs-konzeptes (RVK). Die unter der Invest-Nr. 0947 000 14 0103 Umsetzung Radverkehrskonzept in den Jahrescheiben 2014 und 2015 eingestellten Haushaltsmittel reichen jedoch nicht aus, um die erforderlichen Eigenanteile zu gewährleisten. Um die Finanzierung während der aktuellen Förderperiode durch die Landeshauptstadt Potsdam sicherzustellen, ist der Mittelbedarf als überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung zu genehmigen.

 

Es handelt sich hierbei um einen Fehlbetrag von insgesamt ca. 425.000 €, die für die Vorbereitung und Finanzierung von Baumaßnahmen zwingend notwendig sind. Mittel in dieser Höhe können nicht durch Einsparungen oder durch das Verschieben anderer Maßnahmen des GB 4 kurzfristig aufgebracht werden, so dass Teile dieser Uferwegeprojekte aus der Förderung herausgenommen werden müssten und die Möglichkeit der Finanzierung mit nur 25 % Eigenmitteln entfiele. Aufgrund des dann höheren Finanzbedarf könnten diese Wegeabschnitte gar nicht oder erst zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt fertiggestellt werden.

 

Gleichzeitig sind unter der Maßnahme "Erwerb Ufergrundstücke Griebnitzsee" ausreichend große Finanzmittel für die Entschädigung von Wertverlusten durch die grundbuchliche Sicherung des Uferweges vorhanden, die vor 2018 nicht benötigt werden.

 

Daher wird vorgeschlagen, den Bedarf an Eigenmitteln für die o.g. Projekte in den Jahren 2014 und 2015 über die Maßnahme  "Erwerb Ufergrundstücke Griebnitzsee“ zwischenzeitlich zu decken.

In den Jahren 2016 und 2017 erfolgt der Mittelrückfluss aus dem Radverkehrskonzept zur Maßnahme  "Erwerb Ufergrundstücke Griebnitzsee" und stellt damit die Möglichkeit von Entschädigungsleistungen, Grunderwerb etc. in voller Höhe sicher.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Über das Konto zur Invest-Nr. 0747 000 12 0001 Erwerb Ufergrundstücke Griebnitzsee werden

 

425.000 € in 2014 dem Radverkehrskonzept (Invest-Nr. 0947 000 14 0103) als Zwischenfinanzierung zugewiesen, um die nötigen Eigenmittel für die Fördermaßnahmen bereitzustellen.

 

Da diese Finanzmittel dem Grunde nach beim Griebnitzsee weiterhin benötigt werden, erfolgt der Mittelrückfluss aus dem Radverkehrskonzept in den Haushaltsjahren 2016 und 2017, um die Entschädigungen, Grunderwerb etc. am Griebnitzsee zu gewährleisten.

 

Hierzu werden folgende Jahresscheiben des Mittelrückflusses vorgesehen:

 

225.000 € in 2016 und

200.000 € in 2017 vom Radverkehrskonzept zum Erwerb Ufergrundstücke Griebnitzsee.

 

Insgesamt ergeben sich dadurch positive finanzielle Auswirkungen für die LHP, da ein höherer Anteil an Fördergeldern vereinnahmt werden kann.

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Anlagen

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