Antrag - 14/SVV/0216

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer der Landeshauptstadt Potsdam wird in § 1 Abs. 4 d) wie folgt geändert:

 

Wohnungen, die von nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten oder eingetragenen Lebenspartnern aus beruflichen Gründen gehalten werden, deren Hauptwohnung sich außerhalb der Landeshauptstadt Potsdam befindet.

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Erläuterung

Begründung:

 

Bislang lautet der Absatz 4 des § 1 der Zweitwohnungssteuersatzung: "Keine Zweitwohnungen im Sinne dieser Satzung sind:

a c)               ...

d)               Wohnungen, die von nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten aus beruflichen Gründen gehalten werden, deren eheliche Wohnung sich außerhalb der Landeshauptstadt Potsdam befindet."

 

Eingetragene Lebenspartner müssen gegenwärtig im Gegensatz zu Verheirateten die Zweitwohnungssteuer zahlen, sofern sie in Potsdam aus beruflichen Gründen eine Wohnung halten. Dieser Diskriminierung im Vergleich zu Verheirateten würde mit der vorgeschlagenen Änderung abgeholfen werden.

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