Antrag - 14/SVV/0261

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung im Mai 2014 die Ergebnisse der urheberrechtlichen, wirtschaftlichen und damit in Zusammenhang stehenden baurechtlichen Prüfung der möglichen Nutzung der Biosphäre sowohl als temporäre als auch als dauerhafte Jugendeinrichtung vorzulegen.

Weiterhin ist sicher zu stellen, dass das Ribbeckeck bis zur Inbetriebnahme einer neuen Jugendfreizeiteinrichtung im Bornstedter Feld bautechnisch gesichert ist.

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Erläuterung

Begründung: 

Der Jugendhilfeausschuss hat sich bereits mehrfach dafür ausgesprochen, dass die Biosphäre zunächst als temporäre und dann als dauerhafte Jugendfreizeiteinrichtung genutzt wird. Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss der DS 13/SVV/0489 den Oberbürgermeister beauftragt, den Entwicklungsträger Bornstedter Feld zu veranlassen, eine temporäre Nutzung der Biosphäre als Jugendfreizeiteinrichtung zu realisieren und die Möglichkeiten der Nachnutzung der Biosphäre nach 2017 für die soziale Infrastruktur zu prüfen. Das Ergebnis sollte der Stadtverordnetenversammlung bereits im Januar 2014 vorgelegt werden. Darüber hinaus besteht dringender Handlungsbedarf, um die Arbeit im Ribbeckeck bis zur Inbetriebnahme einer neuen Freizeiteinrichtung im Bornstedter Feld zu sichern.

 

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