Antrag - 14/SVV/0263

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Wiedereinführung verbindlicher Schuleinzugsbereiche nach Wohnortprinzip zu prüfen. Insbesondere soll untersucht werden, inwieweit die Rückführung des gegenwärtig auf die Schulleitungen übertragenen Auswahlverfahrens in die Verantwortung der Schulverwaltung zu einer besseren Koordinierung der Schulbedarfsplanung und Auslastung der Schulen führt. Über das Ergebnis der Prüfung ist der SVV in ihrer Sitzung im Mai 2014 zu berichten.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Um einen optimalen Ablauf des Einschulungsverfahrens zu erreichen, werden die Einzugsbereiche für die Grundschulen und Primarstufen an weiterführenden Schulen definiert. Diese bilden auch die Grundlage für die Schulentwicklungsplanung.

 

Davon abweichend können gemäß § 106 Abs. 2 Satz 2 BbgSchulG Schulbezirke deckungsgleich sein. Die Landeshauptstadt Potsdam hat sich für einen deckungsgleichen Schulbezirk entschieden. Das heißt, dass für Eltern unter den Schulen im Rahmen freier Aufnahmekapazität Wahlfreiheit besteht. Der Schulträger hat die Aufnahmekapazität durch Festlegung der Zügigkeit geregelt. Damit sollte seit 2004 angesichts sinkender Schülerzahlen der Wettbewerb um vielfältige und bedarfsgerechte Schulangebote gefördert werden. Schulen, die sich aus den verschiedensten Gründen in diesem Wettbewerb nicht behaupten konnten wurden geschlossen.

 

Angesichts wieder steigender Schülerzahlen und der Erreichung von Kapazitätsgrenzen an den Potsdamer Schulen stellt sich jedoch die Frage, ob es im Interesse des Schulträgers liegt, die bisherige Praxis weiter zu verfolgen oder ob es nicht besser ist, zurück zum Prinzip der wohnortnahen Schulversorgung nach dem Motto „kurze Beine, kurze Wege“ zurückzukehren.

 

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