Antrag - 14/SVV/0276

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, schnellstmöglich gutachterlich klären zu lassen, inwieweit die Bundesnetzagentur bzw. die Edis gesetzlich verpflichtet sind, den leistungssteigernden Ausbau der 110 kV-Leitung in der Ortslage Golm finanziell zu tragen.

 

Gleichzeitig soll eine unterirdische Erdverkabelung geprüft werden.

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Erläuterung

Begründung:

Im anhängigen Planfeststellungsverfahren der Edis für einen Ersatzneubau als 110-kv-Freileitung wurden erhebliche Einwendungen in der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebracht, die sich gegen eine Hochspannungsleitung über das Siedlungsgebiet und den Reiherberg richteten. Neben den negativen Auswirkungen auf das Orts-und Landschaftbild sowie auf die Vermarktung  potentieller  Wohnbaugebiete sind gesundheitliche Risiken für die Anwohner der überspannten Gebiete durch elektromagnetische Strahlungen und Störfälle geltend gemacht worden, zumal die Leistung der Leitungen erhöht werden soll.

 

Im Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze vom 28. Juli 2011 ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) um § 43h EnWG ergänzt worden, wonach 110-kV-Hochspannungsleitungen auf neuen Trassen als Erdkabel auszuführen sind. Die unterirdische Verkabelung bietet gegenüber einer Freileitung technische und wirtschaftliche  Vorteile.  Einerseits ermöglicht sie eine höhere Kapazität und Effizienz und andererseits sind die elektrischen und magnetischen Immissionen geringer. Dazu kommt, dass durch eine unterirdische Stromleitung das Schutzgut Orts-. und Landschaftsbildnicht beschädigt wird.

 

Der Rückbau der Golm überspannenden Freileitung würde zu einer erheblichen Entlastung der Menschen sowie von Landschaft und Natur führen und die Attraktivität und Zugkraft des Ortsteiles und internationalen Wissenschaftsstandortes befördern. 

 

Da die Gegenfinanzierung der Investitionskosten durch die Kosten der Sanierung der Freileitung laut Aussage der Edis nur dann möglich ist, wenn der Erdleitungsbau in einem direkten zeitlichen Zusammenhang mit der Erneuerung der gesamten 110-kV-Leitung Wustermark - Geltow steht, ist unverzüglich mit den Planungen für eine Erdverkabelung zu beginnen.

 

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