Mitteilungsvorlage - 14/SVV/0297

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

In Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung (StVV) Neubau für die Suppenküche DS 14/SVV/0205, hat der Kommunale Immobilien Service (KIS) Gespräche mit der Kommunalaufsicht bezüglich der Voraussetzungen r eine Genehmigungshigkeit dieses Vorhabens geführt.

 

Die Kommunalaufsicht verweist auf ihr Schreiben zur Genehmigung der Kreditaufnahmen des Wirtschaftsplanes KIS 2013 vom 09.12.2013 und betont nochmals, dass eine derartige, freiwillige Investition von der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) bzw. dem Kommunalen Immobilien Service grundsätzlich nur getätigt werden kann, wenn die finanzielle Leistungsfähigkeit der Landeshauptstadt Potsdam unter Beachtung der vorrangigen pflichtigen Aufgabenerfüllung gewahrt bleibt.

 

Die im Entwurf des Wirtschaftsplan KIS 2014 mit 150 T€ Eigenmitteln des KIS veranschlagte Investition kann demzufolge nur getätigt werden, wenn die Refinanzierung dieser und der ebenfalls im Wirtschaftsplan KIS 2014 ff. veranschlagten pflichtigen Investitionsmaßnahmen vollständig durch die LHP gesichert ist, gleichzeitig der materielle Haushaltsausgleich der LHP nachgewiesen werden kann und in der Haushaltsplanung der LHP alle tatsächlich pflichtigen Aufgaben vollumfänglich Berücksichtigung fanden.

 

Hierzu bedarf es mindestens der Beschlussfassung der StVV zur Vorlage der Verwaltung DS 14/SVV/0063, Refinanzierung der Umsetzung der Schulentwicklungsplanung 2014 bis 2020 in dem von der Verwaltung vorgeschlagenem Umfang. Darüber hinaus bedarf es einer Erklärung der LHP, dass in der mittelfristigen Investitionsplanung der LHP bzw. des KIS alle pflichtigen Investitionsbedürfnisse vollständig Berücksichtigung fanden.

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

 

150.000 € Eigenmittel des Kommunalen Immobilien Service (siehe Entwurf Wirtschaftsplan KIS 2014, DS 14/SVV/0043)

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