Mitteilungsvorlage - 14/SVV/0305

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Es finden bereits Gespräche mit der Brandenburgischen Landesregierung statt. Diese hat zwischenzeitlich bereits vorbereitende Schritte zur Absenkung der Kappungsgrenze für Erhöhungen von Bestandsmieten nach § 558 Absatz 3 BGB bekannt gegeben. In Aussicht gestellt wird, noch vor der Sommerpause 2014 eine entsprechende Verordnung vorzulegen. Derzeit wird durch die Landesregierung geprüft, nach welchen Kriterien die hierfür erforderliche Ausweisung von Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt erfolgen kann.

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Erläuterung

 

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