Beschlussvorlage - 14/SVV/0246
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 2 "Horstweg-Süd", Abwägung und Satzungsbeschluss zur 1. Änderung, Teilbereich Nuthewinkel
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Stadterneuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.04.2014
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07.05.2014
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen
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Vorberatung
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08.04.2014
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 2 "Horstweg-Süd“, 1. Änderung, Teilbereich Nuthewinkel zugestimmt (gemäß Anlagen 3 A, 3 B und 3 C).
- Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 "Horstweg-Süd“, Teilbereich Nuthewinkel wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (Anlagen 4 und 5).
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Begründung:
Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, über die Ergebnisse der Behördenbeteiligungen zum Bebauungsplan Nr. 2 “Horstweg-Süd“, 1. Änderung, Teilbereich Nuthewinkel zu entscheiden und den Satzungsbeschluss zu dieser 1. Änderung des Bebauungsplans zu fassen. Die finanziellen Auswirkungen sowie die nähere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussfassung ergeben sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Realisierungskosten
Bei Inkraftsetzung der Planung werden Kosten für die Umsetzung der Planung anfallen. Die zu erwartenden Realisierungskosten werden durch einen Dritten übernommen, sodass der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen werden wird. Hierfür ist am 16.12.2013 mit der Vorhabenträgerin ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen worden.
Folgekosten
Mögliche Folgekosten nach Realisierung der Planung erstrecken sich auf die Instandhaltung und Pflege der im Bebauungsplan festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen.
Die Höhe der zu erwartenden jährlichen Folgekosten und deren Finanzierung wird angegeben mit:
Kostenposition geschätzter Aufwand in € Finanzierung aus Produktkonto
Instandhaltung öffentl. ca. 2.904 5410003 / 5221200
Erschließungsanlagen
Diese Aufwendungen werden voraussichtlich ab 2015 anfallen.
Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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93,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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16,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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61,9 kB
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4
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(wie Dokument)
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80,7 kB
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5
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(wie Dokument)
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18,8 kB
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6
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(wie Dokument)
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910 kB
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7
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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