Antrag - 14/SVV/0037

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt sicherzustellen, dass zur Kompensation des nicht innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 129 ausgleichbaren Eingriffs geeignete Maßnahmen vorrangig im Gebiet der Gemarkung Golm bestimmt und den Bauflächen zugeordnet werden.

Insbesondere sind die Maßnahmen des Projektes „Kulturlandplan (Wublitzrinne, Teilbereich Golm) auf ihre Eignung als naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahme hin zu prüfen und ggfs. im Bebauungsplan zuzuordnen. Darüber hinaus sind Maßnahmen festzulegen und zuzuordnen, die zur der dringend erforderlichen ökologischen Aufwertung des Umfeldes des neuen Baugebietes beitragen.

Dem Ausschuss für Klima, Ordnung und Umwelt (federführend) und dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen ist im März 2014 ein entsprechendes Maßnahmenkonzept zur Beratung vorzulegen.

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Erläuterung

 

Begründung:

Die Entwicklung des Baugebietes „rdlich In der Feldmark“ bedarf erheblicher naturschutz-rechtlicher Ausgleichs-und Ersatzmaßnahmen, die nur teilweise im Geltungsbereich des Bebauungsplanes realisiert werden können.Anstelle der bisher vorgesehenen Maßnahmen in der Gemarkung Schmergow, denen jegliche naturschutzfachliche Konnexität zum Plangebiet fehlt, sind vorrangig geeignete Maßnahmen in der Gemarkung Golm vorzusehen, die zu einer ökologischen Aufwertung des Ortsteils bzw. der Randbereiche des künftigen Baugebietes beitragen. Diese Maßnahmen sind dann im Rahmen einer Änderung der entsprechenden textlichen Festsetzung den künftigen Bauflächen zuzuordnen.Es ist unverständlich, dass angesichts der im Zuge der Diskussionen zum „Maßnahmeplan Golm“ aufgezeigten örtlichen ökologischen Defizite Ausgleichs-und Ersatzmaßnahmen „exportiert“ werden sollen, anstatt diese sinnfällig zur Aufwertung des Golmer Landschaftsraumes bzw. des Umfeldes des künftigen Baugebietes einzusetzen.Soweit darüber hinaus ein Ausgleichsdefizit verbleiben sollte, ist dieses durch geeignete Maßnahmen in den angrenzenden Gemarkungen Grube bzw. Bornim auszugleichen.

 

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