Beschlussvorlage - 14/SVV/0246

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 2 "Horstweg-Süd, 1. Änderung, Teilbereich Nuthewinkel zugestimmt (gemäß Anlagen 3 A, 3 B und 3 C).

 

  1. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 "Horstweg-d“, Teilbereich Nuthewinkel wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (Anlagen 4 und 5).
Reduzieren

Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

 

Begründung:

 

Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, über die Ergebnisse der Behördenbeteiligungen zum Bebauungsplan Nr. 2 “Horstweg-Süd“, 1. Änderung, Teilbereich Nuthewinkel zu entscheiden und den Satzungsbeschluss zu dieser 1. Änderung des Bebauungsplans zu fassen. Die finanziellen Auswirkungen sowie die nähere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussfassung ergeben sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Realisierungskosten

Bei Inkraftsetzung der Planung werden Kosten für die Umsetzung der Planung anfallen. Die zu erwartenden Realisierungskosten werden durch einen Dritten übernommen, sodass der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen werden wird. Hierfür ist am 16.12.2013 mit der Vorhabentgerin ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen worden.

 

Folgekosten

gliche Folgekosten nach Realisierung der Planung erstrecken sich auf die Instandhaltung und Pflege der im Bebauungsplan festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen.

 

Die Höhe der zu erwartenden jährlichen Folgekosten und deren Finanzierung wird  angegeben mit:

Kostenposition                     geschätzter Aufwand in €           Finanzierung aus Produktkonto

Instandhaltung öffentl.              ca. 2.904                                         5410003 / 5221200

Erschließungsanlagen

 

Diese Aufwendungen werden voraussichtlich ab 2015 anfallen.

 

Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.

Reduzieren

Anlagen

Loading...