Antrag - 14/SVV/0328

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung ge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf der Grundlage des § 46 der Straßenverkehrsordnung, die Parkgebührenordnung vom 2.5.2012 dahingehend zu ändern, dass eine generelle Regelung für ambulante Pflegedienste, die in der Landeshauptstadt Potsdam tätig sind, geschaffen wird.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist in ihrer Sitzung im September 2014 dazu zu berichten.

 

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Erläuterung

Begründung:

In einem Pressebericht vom 7. April 2014 wurde von mehreren ambulanten Pflegedienstanbietern in der Landeshauptstadt Potsdam über Probleme bei der Ausübung ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit berichtet. Sie klagen über das rigorose Vorgehen des Ordnungsamtes gegen Dienstfahrzeuge und fordern eine unbürokratischere Regelung zur Erteilung von Sondergenehmigungen zum Parken. Die Stadt soll Sondergenehmigungen ausstellen, damit die Autos ohne größere Einschränkungen parken dürfen zum vernünftigen Preis.

 

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