Mitteilungsvorlage - 14/SVV/0384

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Grundsätzlich sind verkehrsbeschränkende Maßnahmen nach der geltenden StVO, wie z.B. der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h, nur dann zulässig, wenn entsprechende Grenzwerte an Feinstaubbelastung bzw. Stickstoffdioxid (1) oder die Richtwerte von dem durch den Straßenverkehr verursachten Lärm (2) überschritten werden und durch die Geschwindigkeitsbegrenzung eine deutliche Reduzierung an Schadstoffen und Lärm erreicht werden kann.

 

zu (1) Schadstoffbelastung:

 

Analysen zu möglichen Geschwindigkeitsreduzierungen zur Schadstoffminderung wurden im Rahmen der Erarbeitung des Luftreinhalteplanes 2012 umfassend durchgeführt. Die einzige Straße, in der eine Tempo 30 Regelung zu einer Schadstoffreduzierung führt, ist die Großbeerenstraße. Durch die Geschwindigkeitsreduzierung in der Großbeerenstraße ist die Nutzung der Nuthestraße als Alternative für einige Fahrstrecken attraktiver geworden. Dadurch kann ein Teil des Verkehrs zwischen Horstweg und Zentrum Ost zur parallel verlaufenden Nuthestraße verlagert und die Schadstoffmenge in der Großbeerenstraße gesenkt werden.

Für die anderen stark belasteten Streckenabschnitte der Zeppelinstraße, Behlertstraße und Breite Straße ist festgestellt worden, dass eine Verkehrsverflüssigung und -verstetigung zur Reduzierung der Kfz-bedingten Emissionen durch Motorenabgase und Abrieb führt. Die Schadstoffreduzierung hängt jedoch von der Auslastung der Straße und der geschalteten Koordinierung der Lichtsignalanlagen (Grüne Welle) und nicht von der gefahrenen Geschwindigkeit ab. Bei Tempo 30 ist keine Verbesserung der Koordinierung und des Verkehrsflusses gegenüber Tempo 50 zu erwarten.

 

In weiteren Straßen in Potsdam besteht gemäß den Untersuchungen zum Luftreinhalteplan keine Gefahr der Grenzwertüberschreitungen bei Luftschadstoffen.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass aus Gründen zielgerichteter Schadstoffreduzierungen keine Ermächtigungsgrundlagen für eine Geschwindigkeitsrestriktion auf 30 km/h in weiteren Straßen bestehen.

 

zu (2)rmbelastung:

 

Als maßgebende Grundlage für die Beurteilung von Verkehrslärm sind die „Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV)“ in der aktuellsten Fassung aus dem Jahre 2007 anzuführen. Ziel dieser Richtlinien ist es, eine Orientierungshilfe zur Entscheidung über straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen an bestehenden Straßen zum Schutz der Bevölkerung vor Straßenlärm zu geben. Die maßgebenden Richtwerte laut Lärmschutz-Richtlinien-StV sind 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts für die Anordnung von lärmmindernden Maßnahme, also die Erteilung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Eine Geschwindigkeitsreduzierung zum Schutz vor Lärm muss auf immissionsschutzfachlicher Grundlage eines nach bestimmter Berechnungsmethodik ermittelten Mittelungspegels (nach RLS-90) erfolgen. Der Nachweis der vorhandenen Mittelungspegel ist über ein externes Fachgutachten zu erbringen.

Die Kosten für ein Lärmgutachten nach den RLS-90 und ggf. die Umsetzung der Tempo 30 Beschilderung betragen dabei je km Straße ca. 2500 Euro.

In den letzten beiden Jahren wurden für über 20 Straßen bzw. Straßenabschnitte Lärmgutachten zu Tempo 30 durchgeführt. Hierzu zählen:

-          Hans-Thoma-Straße

-          Kurfürstenstraße

-          Gutenbergstraße

-          Behlertstraße

-          Am Neuen Garten

-          Schopenhauerstraße

-          Ricarda-Huch-Straße

-          Friedrich-Engels-Straße

-          Hebbelstraße

-          Drewitzer Straße

-          Templiner Straße

-          Ketziner Straße in Fahrland

-          Marquardter Straße in Fahrland

-          Heinrich-Mann-Allee

-          Kaiser-Friedrich-Straße

-          August-Bebel-Straße

-          Kastanienallee

-          Nedlitzer Straße

-          Jägerallee.

 

Im Ergebnis wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h ganztags in der Hans-Thoma-Straße und nachts zw. 22:00 – 06:00 Uhr in der Fr.-Engels-Straße begrenzt.

Ende November 2013 wurde die Behlertstraße zwischen Berliner Straße und Kurfürstenstraße ganztags auf 30 km/h begrenzt. Eine nächtliche Begrenzung auf 30 km/h erfolgte ebenfalls in den Straßen Am Neuen Garten, Alleestraße, Reiterweg sowie in der Jägerallee zwischen Hegelallee und Ulanenweg und in der Schopenhauerstraße zwischen Luisenplatz und Hegelallee.

Zurzeit erfolgt die Erstellung eines Lärmgutachtens für die Zeppelinstraße, Pappelallee und Leipziger Straße. Die Ergebnisse liegen voraussichtlich Anfang des 3. Quartals 2014 vor.

In den Lärmaktionsplänen sind weitere Straßen, wie Breite Straße, Charlottenstraße, Karl-Liebknecht-Straße und Rückertstraße mit erhöhten Lärmwerten ausgewiesen. Für diese Straßen sollen in diesem Jahr bzw. nächsten Jahr sukzessive Lärmgutachten beauftragt werden, die ggf. für eine Reduzierung der Lärmbelastung durch Geschwindigkeitsbegrenzung die rechtliche Grundlage bilden.

 

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