Beschlussvorlage - 14/SVV/0381

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Zur weiteren Umsetzung des Beschlusses des Hauptausschusses vom 26.03.2014, DS 12/SVV/0664, wird der Oberbürgermeister beauftragt:

 

1.               Einen Sachverständigen mit der Ermittlung zu beauftragen, welche Grundstücke einen Vorteil durch die Beseitigung der vorhandenen Stromleitung haben und die jeweiligen grundstücksbezogenen Wertzuwächse zu ermitteln.

 

2.               Nach Abschluss der Vereinbarungen zum Ausgleich des ermittelten Wertzuwachses durch alle Eigentümer wird die Alternativroute der neuen, unterirdisch zu verlegenden Leitung geklärt und die damit verbundenen Folgen für die dadurch betroffenen Grundstückseigentümer ermittelt.

 

3.               Die Stadtverordnetenversammlung wird über das Ergebnis der Prüfungen gemäß Ziff. 1 und 2 sowie das Ergebnis der Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern in der Dezembersitzung 2014 der Stadtverordnetenversammlung unterrichtet.

              Der Stadtverordnetenversammlung ist ein Vorschlag für die Finanzierung seitens der Landeshauptstadt Potsdam vorzulegen.

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Erläuterung

Begründung:

 

Nachdem der Hauptausschuss am 26. März 2014 den Beschluss über die Umverlegung der 110-KV-Leitung gefasst hat, hat der Oberbürgermeister die erforderlichen Maßnahmen zur Realisierung der ebenfalls beschlossenen Bedingungen eingeleitet.

 

Es wurden die Eigentümer der in unmittelbarer Nähe der 110-KV-Leitung liegenden Grundstücke angeschrieben und um grundsätzliche Erklärung ihrer Bereitschaft zum Ausgleich des Wertzuwachses gebeten. Als Betroffene wurden vorerst diejenigen Grundstückseigentümer definiert, deren Flurstücke unterhalb der Freileitung bzw. in einem Abstand von bis zu 10 Metern von der Freileitung entfernt liegen.

 

Parallel wurde das freihändige Vergabeverfahren zur Beauftragung eines Sachverständigen eingeleitet. Der Sachverständige soll neben der Höhe des Wertzuwachses auch konkret die vom Wertzuwachs betroffenen Grundstücke verbindlich ermitteln.

 

Sollten sich alle betroffenen Grundstückseigentümer zum Ausgleich des der Höhe nach noch zu ermittelnden Wertzuwachses verpflichten, sind die entsprechenden Vereinbarungen mit den Grundstückseigentümern abzuschließen. Nach Abschluss der Vereinbarungen und Zahlung des Wertausgleichs wird die Alternativroute der unterirdisch zu verlegenden Leitung geklärt und der Stadtverordnetenversammlung ein Finanzierungsvorschlag zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die voraussichtlichen Kosten für die Ermittlung der Wertzuwächse durch einen Sachverständigen werden 50.000,00 Euro betragen. Die Kosten werden gemäß Beschluss des Hauptausschusses vom 26.03.2014 aus Produktkonto 5110300.5431569 getragen.

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Anlagen

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