Beschlussvorlage - 14/SVV/0380

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der in der 60. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2014 gefasste Beschluss Verkaufsmoratorium im Bornstedter Feld (DS 14/SVV/0206) wird aufgehoben.

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Mit dem in Rede stehenden Beschluss wurde der Oberbürgermeister beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass im Bereich der Entwicklungsmaßnahme Bornstedter Feld keine Grundstücksflächen ab 10.000 m² Größe (auch in Teilflächen) mehr verkauft werden, bis die Standorte der benötigten Schulneubauten im Norden Potsdams feststehen.

 

Mit Beschluss des Schulentwicklungsplans 2014 bis 2020 (DS 13/SVV/0800) in der 61. öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.04.2014 wurden die Standorte für die benötigten Schulneubauten im Norden Potsdams einschließlich des Entwicklungsbereichs „Bornstedter Feld“ fixiert.

 

Damit ist die Bedingung des Beschlusses zum Verkaufsmoratorium, DS 14/SVV/0206 erfüllt. Er kann daher aufgehoben werden.

 

Er muss darüber hinaus aufgehoben werden, da das Veräerungsverbot sowohl den Privatisierungsvorgaben des § 169 Abs. (5) BauGB als auch dem städtebaulichen Zügigkeitsgebot nach § 165 Abs. (1) BauGB widerspricht.

 

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