Anfrage - 14/SVV/0394

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Es gibt massive  Kritik an dem Verhalten von Politikern, die bei der Kommunalwahl durch ihre Kandidatur Stimmen für ihre jeweilige Partei holen, obwohl von vornherein feststeht, dass sie das Mandat gar nicht annehmen werden. Eine geringfügige Korrektur des Wahlgesetzes in Brandenburg könnte das ändern.  Zum Beispiel in Bayern ist nicht wählbar, wer am Wahltag sich als

a) erster Bürgermeister in seiner Gemeinde als ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied,

b) Oberbürgermeister einer kreisfreien Gemeinde als Kreisrat,

c) Landrat in einer kreisfreien Gemeinde als ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied,

d) Landrat als Kreisrat bewirbt, wenn seine Amtszeit nicht mit der Wahlzeit des zu wählenden Gemeinderats oder Kreistags übereinstimmt. Das gilt nicht, wenn im Einzelfall aus besonderen Umständen darauf geschlossen werden kann, dass das Ehrenamt tatsächlich angetreten wird.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

rde sich der Oberbürgermeister beim Land dafür einsetzen, dass es eine Änderung zum

Wahlgesetzt gibt, wie die Regelung in Bayern?

 

Reduzieren

Erläuterung

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...