Antrag - 14/SVV/0392

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Beschluss DS 14/SVV/0047 vom 02. April 2014 Weiterentwicklung Rahmenkonzept Bürger- und Begegnungshäuser wird wie folgt ergänzt:

 

Innerhalb der finanziellen Grundförderung für Nachbarschafts- und Begegnungshäuser sind die sich verändernden Mietkonditionen sowie steigende Betriebs- und Bewirtschaftungskosten zur Sicherung der Arbeit der vorhandenen Einrichtungen zu berücksichtigen.

 

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Erläuterung

Begründung:

Der Kulturausschuss hat in seiner Sitzung am 20. März 2014 der o. g. Ergänzung des Beschlusstextes einstimmig zugestimmt. Die Ergänzung wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02. April 2014 jedoch nicht zur Abstimmung gestellt. Dies nachzuholen, ist Anliegen dieses Dringlichkeitsantrages.

 

Begründung zur Ergänzung des Beschlusstextes:

In den einzelnen erfolgreich arbeitenden Einrichtungen sind sowohl durch notwendige Neukonzipierungen und durch die sich daraus ergebenden erweiterten Aufgabenfelder als auch durch eingetretene Betriebskostensteigerungen Ausgabenerfordernisse entstanden, die durch eigenwirtschaftliche Tätigkeit der Träger nicht auszugleichen sind.

Deshalb müssen Anpassungsmöglichkeiten zur Sicherung der Arbeit in angemessener Weise ermöglicht werden.

Zum Beispiel betrifft dies aktuell das Bürgerhaus Stern Zeichen im Stadtteil am Stern, das durch den Auszug der Volkshochschule und des Fachbereiches aus dem Jugendamt einen Mehrbedarf an Förderung haben wird.

 

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