Antrag - 14/SVV/0362

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung Potsdam stellt fest:

 

Bei einem  Abschluss des derzeit von der EU-Kommission hinter verschlossenen Türen verhandelten Transatlantischen Freihandelsabkommens mit den USA (TTIP) sowie des Abkommens mit Kanada (CETA) sind erhebliche negative Folgen z.B. für die öffentliche Auftragsvergabe, die Energieversorgung, den Umweltschutz wie auch für Tarife und Arbeitsbedingungen der kommunalen Gesellschaften und Eigenbetriebe zu befürchten.

 

Vor diesem Hintergrund lehnt die Stadtverordnetenversammlung Potsdam eine weitere Liberalisierung des internationalen Dienstleistungshandels ab, welche Dienstleistungen der Daseinsvorsorge, wie z.B. im Bereich der Bildung, der Kulturförderung, der Gesundheit, sozialen Dienstleistungen, Abwasser-und Müllentsorgung, öffentlichem Nahverkehr oder der Wasserversorgung beinhaltet.

 

Sie begrüßt daher ausdrücklich, dass der Deutsche Städte- und Gemeindebund wie auch der Städte- und Gemeindebund Brandenburg öffentlich Bedenken äerten hinsichtlich der Auswirkungen auf die Länder bzw. ausdrücklich auch auf die Kommunen.

Letzterer wandte sich im Januar schriftlich an den Ministerpräsidenten Dietmar Woidke sowie an die Vorsitzenden aller Fraktionen des Landtags Brandenburg.

Der Ministerpräsident wurde gebeten, sich in Berlin und Brandenburg dafür einzusetzen, dass zumindest die kommunale Daseinsvorsorge und der Bereich der öffentlichen Beschaffung aus den Verhandlungen zum TTIP genommen werden sowie dafür, dass die Verhandlungen zum TTIP weitaus transparenter gestaltet und auch alle kommunalen politischen Ebenen sowie die gesamte Öffentlichkeit über Verhandlungsstände informiert und darin mit einbezogen werden.

Die Landtagsabgeordneten wurden gebeten, sich mit den aufgeworfenen Fragen zu befassen sowie eine entsprechende Entschließung im Europaausschuss anzuregen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung Potsdam schließt sich diesem Ansinnen an.

Weiterhin fordert sie den Oberbürgermeister auf, die klare und nachhaltige Positionierung des Städte- und Gemeindebundes gegen das geplante Abkommen weiterhin zu unterstützen und damit sowohl bei der Bundesregierung wie auch bei der EU-Kommission Einspruch zu erheben gegen die Fortsetzung der intransparenten, undemokratischen Verhandlungen.

 

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Erläuterung

Begründung:

Zurzeit laufen hinter verschlossenen Türen die Verhandlungen zu einem Freihandelsabkommen (TTIP) zwischen der EU und der USA.

Aus öffentlich gewordenen Dokumenten geht jedoch hervor, dass das Verhandlungsmandat aller Voraussicht nach auch etliche kommunal-relevante Handlungsbereiche umfasst, etwa das öffentliche Auftragswesen, Energiepolitik und Umweltschutz, und sogar die Trinkwasserversorgung.

So ist etwa zu befürchten, dass die EU-Kommission künftig mit Hinweis auf internationale Abkommen eine Liberalisierung öffentlicher Dienstleistungen in Europa durchsetzen könnte. Das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung in Deutschland wäre damit im Grundsatz bedroht.

 

Internationale politische und zivilgesellschaftliche Akteure wie etwa die globalisierungskritische Nichtregierungsorganisation Attac sowie zahlreiche Experten aus den Bereichen Wirtschaft, Recht, Verbraucherschutz, Umwelt u.v.m. befürchten, dass das öffentliche Beschaffungswesen infolge von TTIP und CETA auf allen Ebenen geöffnet wird, wodurch soziale und ökologische Aspekte dann allerhöchstens noch stark eingeschränkt bei der Auftragsvergabe berücksichtigt werden könnten. Dies würde voraussichtlich erneut auch die Frage der Wasserversorgung (und Abwasserentsorgung) betreffen, deren Privatisierung erst unlängst durch die erste erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative verhindert wurde.
Die Folgen solcher Privatisierungen sind erfahrungsgemäß nicht versprochene Verbesserungen, sondern steigende Preise und sinkende Qualität für die Nutzer wie auch niedrigere Löhne für die in diesen Bereichen Angestellten.

 

Ein weiterer Kritikpunkt ist der sog. Investorenschutz, der ein zweites, völlig intransparentes Rechtssystem schaffen und die gängigen Rechtswege aushebeln würde. Bei Aufnahme dieses Sonder-Klagerechts in die Abkommen könnten ausländische Konzerne vor nicht unabhängigen, außerrechtsstaatlichen Sonder-Schiedsstellen gegen Staaten klagen, wenn Gesetzesänderungen ihre Investitionstätigkeiten oder Gewinnerwartungen einschränken. Anfallende Kosten würden aus Steuergeldern beglichen.

 

Insgesamt sind zu befürchtende Folgen der Abkommen damit ein Abbau von Produktionsstandards, Verbraucherschutz- und ArbeitnehmerInnenrechten, Lohnniveaus, Umwelt- und Sozialauflagen sowie demokratischer Einflussmöglichkeiten und rechtstaatlicher Prinzipien.

Hingegen die von BefürworterInnen des Abkommens vorgebrachten Hoffnungen auf  enorme positive Effekte auf den Handel und die Wirtschaft der beteiligten Staaten, die Schaffung neuer Arbeitsplätze und Einkommenszuwächse für die ArbeitnehmerInnen sind nicht oder allenfalls in geringstem Maße und erst nach vielen Jahren absehbar.

Die Nachteile der Folgen der Abkommen überwiegen daher deutlich.

 

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Anlagen

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