Beschlussvorlage - 14/SVV/0386

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Zweite Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Landeshauptstadt Potsdam über Öffnungszeiten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus Anlass besonderer Ereignisse für das Jahr 2014

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

 

Mit Datum vom 22.04.2014 hat der Veranstalter des Weberfestes, die EPM-Concept Marktveranstaltungen GmbH aus Bad Oldesloe, der Landeshauptstadt Potsdam mitgeteilt, dass das Weberfest 2014 nicht stattfinden wird.

 

Trotz Ausfall des Weberfestes empfiehlt die Landeshauptstadt Potsdam an der Festsetzung des verkaufsoffenen Sonntags für den 15.06.2014 festzuhalten.

 

Seit der Verordnung vom 29.01.2014 und der 1. Änderung vom 09.04.2014 ist der 15. Juni 2014 als verkaufsoffener Sonntag festgelegt. Eine kurzfristige Änderung ist aufgrund der Planungen und Vorleistungen der Betroffenen nicht noch einmal zumutbar (Vergleich Änderung 13.04.2014, Tulpenfest).

 

Das Weberfest ist seit ca. 20 Jahren als „fester“ Termin bekannt. Trotz Ausfall wird mit einem hohen Besucheraufkommen gerechnet.

 

Zeitgleich finden in der Zeit vom 13.-29. Juni 2014 die 60. Potsdamer Musikfestspiele statt. Auch auf Grund dieses Jubiläums wird eine Vielzahl von Touristen in der Stadt erwartet.

 

Die zu erwartenden Touristenströme rechtfertigen eine Beibehaltung des 15.06.2014 als verkaufsoffenen Sonntag nach § 5 Abs. 1 Brandenburgisches Ladenöffnungsgesetz.

 

In der „Zweiten Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Landeshauptstadt Potsdam über Öffnungszeiten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus Anlass besonderer Ereignisse für das Jahr 2014“ wird der Anlass der Freigabe für den 15.6.2014 als verkaufsoffener Sonntag für die Landeshauptstadt Potsdam entsprechend geändert.

 

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