Mitteilungsvorlage - 14/SVV/0294

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Das Land Brandenburg nimmt eine Neustrukturierung der Wohnraumförderung ab 2014 vor. Geplant ist eine Förderung für Neubau- und Bestandsmaßnahmen in Form einer ausschließlichen Darlehensförderung.

In der Landeshauptstadt Potsdam ist die Förderung von jährlich ca. 150 Mietwohnungen vorgesehen. Das Land wird die dafür erforderlichen Förderungsmittel im Rahmen der Haushaltsverfügbarkeit jährlich bereitstellen.

Vor dem Hintergrund der Planungssicherheit und einer vorausschauenden langfristigen Maßnahmenkoordination, wurde eine entsprechende Vereinbarung zwischen Landeshauptstadt und Land (Anlage 1) geschlossen.  Diese Vereinbarung stellt als Rahmenvorgabe die gemeinsamen Ziele der Mietwohnraumförderung, Zielgruppen sowie Förderkulissen dar. Für die auszuwählenden Bauvorhaben gelten die Konditionen der jeweils gültigen Förderrichtlinien.

Die Förderung soll mindestens zur Hälfte für Bestandsmaßnahmen erfolgen. Schwerpunkte im Bestand sollen die sozialverträgliche Sanierung bisher unsanierter Altbaubestände sowie die sozialverträgliche Wohnungssanierung im Stadtteil Drewitz sein. Die restliche Förderung ist für den Wohnungsneubau vorgesehen.

 

Die Förderung ist in den festgelegten Vorranggebieten Wohnen, innerstädtischen Sanierungs- und Entwicklungsgebieten (Karte rderkulissen: Anlage zur Vereinbarung) glich. Mit der o.g. Vereinbarung ist die Neubauförderung auch in den "konsolidierten Gebieten“ vorgesehen. Im Bornstedter Feld ist die Neubauförderung durch das Land genehmigt, aber auf den Bereich „Am Schragen“ eingeschränkt worden.
Die Erweiterung von zwei Fördergebieten wird der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorgelegt werden, da inzwischen die Bestätigung des Landesamtes für Bauen und Verkehr dazu vorliegt.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam hat mit dem Land Brandenburg vereinbart, dass sie als vorprüfende Stelle eine Vorauswahl der zu fördernden Projekte vornimmt. Dieses Verfahren regelt die beliegende „Richtlinie der Landeshauptstadt Potsdam über die Erstellung einer Prioritätenliste für Fördervorhaben aus der Mietwohnungsbauförderungsrichtlinie des Landes Brandenburg (Richtlinie: Anlage 2). An diesem Verfahren sollen auch Vertreter der Stadtverordnetenversammlung sowie städtischer Beiräte und Beauftragte  beteiligt werden, auch Vertreterinnen und Vertreter der Zielgruppen sollen im Verfahren eingebunden werden.

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Da die Mittel für die Wohnraumförderung aus dem Haushalt des Landes Brandenburg zur Verfügung gestellt werden, hat die Förderung keine Auswirkungen auf den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam.

 

Wird die in Punkt 3.3 der Vereinbarung skizzierte Verpflichtung von Investoren zum Bau mietpreisgebundener Wohnungen auch beim Verkauf von städtischen Grundstücken sowie der Grundstücke in Treuhandvermögen umgesetzt, kann dieses zur Minderung des Kaufpreises führen. Da aber ausschließlich Grundstücke innerhalb der Förderkulissen betroffen wären, nur ein vergleichsweise geringer Anteil der Wohnungen mietpreisgebunden errichtet werden soll und gleichzeitig eine Neubauförderung möglich ist, wird dieser Effekt als gering eingeschätzt.

 

Um diese entsprechende Verpflichtung umzusetzen, bedarf es eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung, z.B. der Änderung der „Richtlinie zur Kostenbeteiligung bei der Baulandentwicklung“.

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Anlagen

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