Mitteilungsvorlage - 14/SVV/0625
Grunddaten
- Betreff:
-
Markierung Baugrenze Speicherstadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Stadterneuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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09.07.2014
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Mit Beschluss vom 07.05.2014 hat die Stadtverordnetenversammlung den Oberbürgermeister beauftragt, vor und zu der bevorstehenden öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans “Speicherstadt“ im öffentlichen Raum die geplante Baugrenze der Baukörper der nördlichen Speicherstadt auf gegenwärtigen Straßen, Wegen, Grünflächen mit geeigneten Mitteln wie Farbe oder Holzpflöcken zu markieren (DS 14/SVV/0229). Über die Umsetzung des Auftrags ist dem Beschluss zufolge in der Stadtverordnetenversammlung im September 2014 zu informieren.
Die erbetene Information kann bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt gegeben werden.
Vor der abschließenden Behandlung in der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2014 bestand keine Gelegenheit der Beratung dazu im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen. Hier hätte die Verwaltung sich inhaltlich zu diesem Anliegen äußern können und vor allem darauf hingewiesen, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 36-1 “Speicherstadt/Leipziger Straße“ nach Herbeiführung des Auslegungsbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung (05.03.2014) bereits im Zeitraum vom 07.04. bis 09.05.2014 durchgeführt wird.
Der Beschluss zur Markierung der Baugrenze für die Speicherstadt ist mithin erst unmittelbar vor dem Ende der angesprochenen Auslegungsfrist gefasst worden.
Eine Umsetzung des Beschlusses innerhalb des gesetzten Terminrahmens war nicht mehr möglich. Aus den Anfragen, die während der Öffentlichkeitsbeteiligung zu diesem Bebauungsplan an die Verwaltung gerichtet wurden, war jedoch ein Informationsbedürfnis zur örtlichen Lokalisierung der Baugrenzen in der nördlichen Speicherstadt nicht ersichtlich.