Mitteilungsvorlage - 14/SVV/0640

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Im Zusammenhang mit dem Beschluss über die förmliche Festsetzung des Entwicklungsbereichs Krampnitz hat die Stadtverordnetenversammlung die Verwaltung mit einer regelmäßigen Berichterstattung beauftragt, die sich dem Wortlaut des umfangreichen Beschlusses nach 3 Maßgaben bezieht:

 

  1. Die Anbindung des neuen Stadtteils und auch von Groß Glienicke ist durch eine Verbesserung des ÖPNV, u. a. der  Verdichtung von Taktzeiten im ÖPNV dringend zu verbessern.

 

  1. Schädliche Auswirkungen durch die Erhöhung der Verkehrsmengen in der Ortslage von Groß Glienicke sind von der Stadtverwaltung durch Gutachten prognostisch zu untersuchen und je nach Entwicklungsstand des neuen Wohngebietes in Krampnitz fortzuschreiben.

 

3.                            Die Erkenntnisse der Gutachten und der Verkehrszählungen müssen von der Verwaltung ausgewertet und in konkrete Maßnahmen zum Lärm- und Immissionsschutz bzw. zur Verkehrsvermeidung umgesetzt werden.

 

Zu den genannten Fragestellungen gibt es den folgenden neuen Sachstand:

 

Die o. g. Beschlusspunkte zur Berichterstattung basieren auf Gutachten, deren inhaltliche Aufgaben-stellung und Ergebnisse über den Satzungsbereich hinausreichen und gesamtstädtisch ausgerichtet sein sollen. Schwerpunkt bildet hierbei die Erarbeitung einer Wirkungsanalyse zur wachstumsbedingten Verkehrszunahme in der Landeshauptstadt Potsdam und deren Folgen. Diese Untersuchung wurde durch die Pro Potsdam Anfang des Jahres beauftragt. Die Bearbeitung sowie die Abstimmung der Ergebnisse mit den zuständigen Ministerien soll bis Mitte diesen Jahres abgeschlossen werden.

 

Durch die Stadtverordnetenversammlung wurde des Weiteren die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum B-Plan Nr. 107 beschlossen und der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 141 sowie zum Teil-Bebauungsplan Nr. 141-1 „Entwicklungsbereich Krampnitz Klinkerhöfe Süd getroffen. Aufgrund dieses Beschlusses hat die Pro Potsdam ein externes Büro mit der Bearbeitung des Bebauungsplanes Nr. 141-1 beauftragt. Von Seiten der Landeshauptstadt wurden hierfür bislang lediglich die vorbereitenden Arbeiten freigegeben.

 

Im Entwicklungsgebiet sollen aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung aus dem April diesen Jahres sechs Wettbewerbsverfahren durchgeführt werden. Diese Wettbewerbsverfahren werden zur Zeit durch den Entwicklungsträger Potsdam (ETP) zusammen mit der Stadtverwaltung (46) vorbereitet. Die Umsetzung der ersten Verfahren soll in der zweiten Jahreshälfte 2014 gestartet werden.

 

Nachdem die Bekanntmachung der Satzung zur Entwicklungsmaßnahme durch Bekanntmachung im Amtsblatt und die Beauftragung des Treuhänders durch den Abschluss des Treuhändervertrages bereits erfolgt ist, konnten auch die formalen Schritte zur finanziellen Ausstattung des Treuhänders abgeschlossen werden. Die hierfür erforderliche kommunalaufsichtliche Genehmigung der Kreditaufnahme wurde durch das Ministerium des Inneren am 14. Mai 2014 erteilt.

 

Abschließend ist darauf aufmerksam zu machen, dass angesichts der Langfristigkeit der Entwicklung eine vierteljährliche Berichterstattung deutlich über einen sinnvollen Informationsfluss hinausgeht. Vielmehr enthält jeder Bericht dann jeweils genauer das in schriftlicher Form, was bei der Behandlung des vergangenen Berichtes schon mündlich aktuell ergänzt werden konnte. Ein sinnvolles Gleichgewicht zwischen effizienter Umsetzungsorientierung und transparenter Kommunikation würde in zwei halbjährlichen Berichten im Frühjahr und im Herbst liegen.

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Erläuterung

 

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