Beschlussvorlage - 14/SVV/0650

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam entsendet gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe c) Gesellschaftsvertrag der Lausitz Klinik Forst GmbH folgende drei Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft:

 

 

- über die Fraktion DIE LINKE:                            Herr Peter Paffhausen              (1 Sitz)

 

 

- über die Fraktion SPD:                                                                      Frau Birgit Morgenroth              (1 Sitz)

 

 

- über die Fraktion CDU/ANW:                            Herr Hans-Wilhelm Dünn              (1 Sitz);

 

 

 

als Nachrücker:

 

 

- über die Fraktion DIE LINKE:                            Herr André Philipp

 

- über die Fraktion SPD:                                                                      Herr Nico Marquardt

 

- über die Fraktion CDU/ANW:                            Herr Norbert Mensch

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

I. Sachverhalt

 

Die Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH (Eigengesellschaft der Landeshauptstadt Potsdam im Folgenden KEvB genannt) erwarb von der Stadt Forst (Lausitz) als ehemals 100%ige Gesellschafterin der Krankenhaus Forst GmbH auf der Grundlage des SVV-Beschlusses vom 29. Januar 2014 (Drucksachen-Nr.: 14/SVV/0064) 51 % der Geschäftsanteile an der Krankenhaus Forst GmbH. Die Änderung des Gesellschaftsvertrages entsprechend vorgenanntem SVV-Beschluss erfolgte mit Gesellschafterbeschluss vom 30. April 2014.

 

Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb und die Unterhaltung eines Krankenhauses, das der patienten- und bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung durch Feststellung, Heilung, Linderung oder Verhütung einer Verschlimmerung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden sowie der Geburtshilfe dient und Leistungen der Rehabilitation durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistungen erbringt sowie durch den Betrieb von Einrichtungen zur Betreuung älterer und/oder pflegebedürftiger Menschen. Ferner verfolgt die Gesellschaft den Zweck der Förderung von Wissenschaft und Forschung, welcher insbesondere verwirklicht wird durch die Durchführung von Forschungsvorhaben, Lehr- und Studienveranstaltungen. Des Weiteren verfolgt die Gesellschaft den Zweck der Förderung der Berufsausbildung durch die Vorbereitung auf berufliche Tätigkeiten und der Aus- und Weiterbildung, vorzugsweise in Berufsfeldern, die der Gesellschaft und ihrer Tochter- oder Beteiligungsgesellschaften zur Erfüllung ihrer Aufgaben dienen.

 

Gegenstand des Unternehmens sind der Betrieb und die Unterhaltung eines Krankenhauses mit den Ausbildungsstätten, sonstigen Nebeneinrichtungen und Nebenbetrieben und ambulanten Einrichtungen insbesondere nach § 311 Abs. 2 bzw. § 95 SGB V sowie alle Maßnahmen und Geschäfte, die unmittelbar dieser Aufgabenerfüllung unter Beachtung der Gemeinnützigkeit dienen.

 

Die Gesellschaft ist gemeinnützig, sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung, ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

Organe der Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung, der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung.

 

Die Gesellschafterversammlung wird aus den Gesellschaftern KEvB, vertreten durch den Vorsitzenden der Geschäftsführung des KEvB, und der Stadt Forst (Lausitz), vertreten durch den hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt Forst (Lausitz), gebildet. Der Gesellschaftervertreter der KEvB hat den Vorsitz inne.

 


Der Aufsichtsrat wird aus acht Mitgliedern gebildet. Diesem gehören gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages an:

 

-          der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam bzw. ein Beschäftigter der Landeshauptstadt Potsdam als Vorsitzender des Aufsichtsrates,

 

-          der hauptamtliche Bürgermeister der Stadt Forst (Lausitz) bzw. ein Beschäftigter der Stadt Forst (Lausitz) als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates,

 

-          drei Aufsichtsratsmitglieder, die von der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam entsandt werden,

 

-          zwei Aufsichtsratsmitglieder, die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) entsandt werden,

 

-          der Vorsitzende des Betriebsrates der Lausitz Klinik Forst GmbH.

 

Beschlüsse des Aufsichtsrates werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

 

 

Unter Zugrundelegung des § 41 Abs. 2 BbgKVerf ergibt sich für drei nach den kommunalrechtlichen Bestimmungen in den Aufsichtsrat der SWP zu entsendenden Mitglieder folgende Sitzverteilung:

 

Sitze der Fraktionen = Zahl der Aufsichtsratssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion

                                                                      Mitgliederzahl aller Fraktionen

 

Fraktion DIE LINKE                                            = 3 x 14/56 = 0,78              1 Sitz

Fraktion SPD                                                         = 3 x 13/56 = 0,70              1 Sitz

Fraktion CDU/ANW                                                        = 3 x   9/56 = 0,5               1 Sitz

 

 

II. Rechtsgrundlagen

 

Gemäß § 28 Absatz 2 Nr. 6 BbgKVerf i.V.m. § 97 Absatz 1 und 2 BbgKVerf obliegt der SVV die Bestellung ihrer Vertreter/innen in wirtschaftlichen Unternehmen.

 

Hinweis

Die Beschlussfassung über Bestellungen von mehreren Gremienmitgliedern erfolgt gemäß § 41 Abs. 1 BbgKVerf mittels Wahl. Somit sind die drei gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe c) Gesellschaftsvertrag seitens der LHP in den Aufsichtsrat der Lausitz Klinik Forst GmbH zu entsendenden Mitglieder gemäß § 41 Absatz 4 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss von der Stadtverordnetenversammlung zu wählen.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Keine.

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