Antrag - 14/SVV/0637

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Änderung der Hauptsatzung vorzubereiten und der Stadtverordnetenversammlung im September 2014 vorzulegen.

Ziel der Änderung soll sein, den ca. 5.500 in Potsdam lebenden AusländerInnen, die nicht EU-BürgerInnen sind, die rechtliche Teilnahme an Bürgerbefragungen zu ermöglichen.

 

Die Hauptsatzung ist im § 3a wie folgt zu ändern:

 

Die Stadtverordnetenversammlung und der Hauptausschuss können in Angelegenheiten der Landeshauptstadt Potsdam eine Befragung aller EinwohnerInnen ab 16 Jahre, die ihren Erstwohnsitz in Potsdam haben, beschließen.

 

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

Leider können sich nicht alle Einwohner der Stadt Potsdam an stadtpolitischen Entscheidungen beteiligen. Ca. 5.500 Einwohner, die nicht aus der EU kommen, ihren Erstwohnsitz in Potsdam haben, sind von der politischen Mitbestimmung ausgeschlossen. Mehr Demokratie wagen bedeutet hier Ausbau der Partizipationsmöglichkeiten für alle Einwohner dieser Stadt. Sie alle müssen das Recht haben, nicht nur die sie betreffenden Angelegenheiten zu diskutieren, sondern auch in stärkerem Maße als heute Einfluss nehmen zu können. Dazu kann die Möglichkeit der Teilnahme an Bürgerbefragungen ein wichtiger Schritt sein.

 

Loading...