Antrag - 14/SVV/0663

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Aufsichtsrat der ProPotsdam GmbH wird entsprechend § 41 Abs. 6 BbgKVerf neu bestellt und die von der Stadtverordnetenversammlung zu entsendenden Mitglieder im Aufsichtsrat werden neu gewählt.

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Erläuterung

Begründung:

Die Stadtverordnetenversammlung hat nach dem Gesellschaftsvertrag der ProPotsdam GmbH acht Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden. Die Zahl der von den Fraktionen jeweils vorzuschlagenden Aufsichtsratsmitglieder soll der Stärke der Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung entsprechen. Nach der Kommunalwahl vom 25. Mai 2014 widerspiegelt die Zusammensetzung der von der Stadtverordnetenversammlung zu entsendenden Aufsichtsratsmitglieder nicht mehr dem Kräfteverhältnis in der Stadtverordnetenversammlung.

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