Beschlussvorlage - 14/SVV/0680

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gemäß § 18 (2) des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und der Brandenburgischen Kommunalakademie über die örtliche Prüfung der Wirtschaftsführung einschließlich der Prüfung des Jahresabschlusses und der Verbandskasse des Zweckverbandes Brandenburgische Kommunalakademie für die Haushaltsjahre 2013 und 2014.

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Das Rechnungsprüfungsamt der Landeshauptstadt Potsdam hat die Jahresabschlüsse der Brandenburgischen Kommunalakademie für die Jahre 2008 und 2009 sowie für das Jahr 2010 auf Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung geprüft (siehe DS 09/SVV/0269 und 12/SVV/0263).

 

Die Verbandsversammlung der Brandenburgischen Kommunalakademie hat das Rechnungsprüfungsamt gebeten, auch die Jahresabschlüsse 2013 und 2014 zu prüfen. In der Sitzung der Verbandsversammlung vom 13.12.2013 wurde der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beschlossen (Entwurf der Vereinbarung siehe Anlage).

 

Der Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bedarf gem. § 28 Abs. 2 Nr. 24 BbgKVerf eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Kosten der Prüfung trägt die Brandenburgische Kommunalakademie. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand in Anlehnung an den Runderlass des Ministeriums des Inneren Nr. 1/2006 vom 20.02.2006 und wird nach Abschluss der Prüfung fällig.

 

r die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 im Jahr 2014 und des Jahresabschlusses 2014 im Jahr 2015 wird jeweils mit einem durchschnittlichen Ertrag in Höhe von 5.000 € gerechnet.

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Anlagen

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