Beschlussvorlage - 02/SVV/0482
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes SAN - P 11 Block 21 - Nordbereich (Entwurf) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- Herr Stöhr Tel. 3243
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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03.07.2002
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04.09.2002
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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22.08.2002
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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27.08.2002
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Erläuterung
Kurzeinführung zum Auslegungsbeschluss für den
Bebauungsplan
SAN - P 11
„Block 21" Nordbereich
im
Sanierungsgebiet „2. Barocke Stadterweiterung"
Für die
Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und zur Konkretisierung
der Sanierungsziele wird für den Nordbereich des Blockes 21 der Bebauungsplan
SAN-P11 "Block 21 - Nordbereich" aufgestellt.
Neben
der planungsrechtlichen Sicherung der historisch gewachsenen Gebäude- und Funktionsstrukturen
in diesem Bereich soll die ortsverträgliche Einbindung großflächigen
Einzelhandels ermöglicht werden
(u.a. Erweiterung von Hennes & Mauritz auf Vollsortiment).
Mit dem
Bebauungsplan sollen die Sanierungsziele im Geltungsbereich konkretisiert
werden. Entsprechend der von der
Stadtverordnetenversammlung am 4.7.2001 beschlossenen „Gesamtstädtischen
Steuerungsleitlinien zur Einzelhandels- und Zentrenentwicklung der
Landeshauptstadt Potsdam" werden Standorte großflächigen Einzelhandel in
der Brandenburger Straße planungsrechtlich gesichert . Gleichzeitig soll auch
die bauliche und strukturelle Nutzungsmischung im Geltungsbereich unter
Berücksichtigung der städtebaulichen und denkmalrechtlichen Bestandsvorgaben
planungsrechtlich gesichert werden.
Zu
diesem Zweck erfolgt die Ausweisung eines Bereiches an der Brandenburger Straße
als Kerngebiet um die Nutzung für großflächigen Einzelhandel zu ermöglichen.
Weiterhin werden Baukörperausweisungen vorgenommen, um die Verträglichkeit
zwischen Handels- und Dienstleistungseinrichtungen und dem Wohnen (Erhalt von
Freiflächen) zu gewährleisten und es werden gebietsunverträgliche Nutzungen
ausgeschlossen.
Fazit finanzielle Auswirkungen
nein
Der
Bebauungsplan dient der Schaffung von Baurechten. Unmittelbare Kosten entstehen
durch seine Festsetzungen nicht. Mittelbare Kosten können entstehen, wenn Ämter
die durch den Bebauungsplan geschaffene Baurechte ausnutzen oder Mittel zur
Verwirklichung von Projekten in den Haushalt der Stadt Potsdam einstellen.
Die
Finanzierung des Bebauungsplanes erfolgt durch den Treuhänder aus dem
Treuhandvermögen.