Mitteilungsvorlage - 14/SVV/0729

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die Gellertstraße ist als klassifizierte Landesstraße 92 geeignet, den wegen der dringenden Bauarbeiten an der Brücke über den Sacrow-Paretzer Kanal (B 273) alternativlos umzuleitenden Verkehr aufzunehmen. Eine außergewöhnliche oder örtlich besondere Gefahr ist aktuell nicht erkennbar. Allgemein erfolgen an der außerorts befindlichen Haltestelle bislang sehr geringfügige Fußngerquerungen, welche den Einsatz einer aufwändigen Fußngerampel derzeit keinesfalls rechtfertigt. Die Umleitung des Verkehrs liegt zudem im Zeitraum der Schulferien. Auch Schulkinder sind nicht zu üblichen Zeiten unterwegs und zumeist in den Ferien in Elternbegleitung. Die äerst wenigen Fußnger sind angehalten und verpflichtet, auch unter den derzeitigen Verkehrsbedingungen, wie generell außerorts üblich, jeweils unter Nutzung der sich jederzeit ergebenden Lücken im Verkehrsfluss und beidseitiger Aufmerksamkeit im Straßenverkehr, die Fahrbahn gefahrlos zu queren. Zu den aus Bürgersicht vermuteten Geschwindigkeitsüberschreitungen ist die Polizei informiert. Kontrollen erfolgen von dort im Rahmen der Dienstausübung.

 

Gerade in ländlichen Bereichen müssen Fahrzeugführer zur Erntesaison jederzeit mit Situationen rechnen, die im Zusammenhang mit der Nutzung von überbreiten und/oder langsam fahrenden sowie die Straße querenden Erntefahrzeugen stehen. Sie sind unter Beachtung der StVO verpflichtet, sich in ihrem Fahrverhalten darauf einzustellen. Die im betreffenden Abschnitt der Landesstraße (Gellertstraße) zwischen B 2 und Ortseingang Fahrland außerorts bereits bestehende Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h ermöglicht es, problemlos auch auf derartige Verkehrssituationen angemessen zu reagieren.

 

Im Ergebnis mehrerer amtlicher Verkehrsbeobachtungen des betreffenden Straßenabschnittes kann abschließend festgestellt werden, dass die derzeitige Verkehrssituation auf der Landesstraße 92 momentan nicht von einer erheblichen Gefahrenlage geprägt ist, die straßenverkehrsrechtliche Anordnungen zu weitergehenden Beschränkungen des Verkehrs und/oder einer ampelgeregelten Fußngerquerung im Bereich der Haltestelle „Fahrländer See“ notwendig werden lassen. Der örtlichen Situation wurde mittels der bereits vorhandenen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h hinreichend Rechnung getragen. Weitergehende Beschränkungen sind nicht erforderlich und folglich unzulässig.

Reduzieren

Erläuterung

 

Loading...