Beschlussvorlage - 14/SVV/0738

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam entsendet gemäß § 8 Abs. 1 lit. b) Gesellschaftsvertrag in den Aufsichtsrat der Technologie- und Gewerbezentren Potsdam GmbH (TGZP) folgende vier Mitglieder:

 

folgende vier Mitglieder:

        über die Fraktion DIE LINKE:              Dr. Alexander Steinicke

        über die Fraktion SPD:                            Babette Reimers

        über die Fraktion CDU/ANW:              Herr Götz Friederich

        über die Fraktion Bündnis 90/

Die Grünen:                                          Herr Berndt Armbruster

 

Als Nachrücker/innen werden benannt:

        über die Fraktion DIE LINKE:              Michél Berlin

        über die Fraktion SPD:                            Herr David Kolesnyk

        über die Fraktion CDU/ANW:              Herr Horst Heinzel

        über die Fraktion Bündnis 90/

Die Grünen:                                          Julia v. La Chevallerie

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

I. Sachverhalt

 

Die Landeshauptstadt Potsdam ist alleinige Gesellschafterin der Technologie- und Gewerbezentren Potsdam GmbH (TGZP).

 

Gemäß § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der TGZP  hat die Gesellschaft einen Aufsichtsrat, der aus sechs Mitgliedern besteht. Dem Aufsichtsrat gehören an:

 

a) der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam bzw. ein von ihm zu entsendendes Mitglied als Vorsitzender/Vorsitzende des Aufsichtsrates,

 

b) vier von der Landeshauptstadt Potsdam zu entsendende Mitglieder für deren Benennung und Abberufung die kommunalrechtlichen Bestimmungen maßgeblich sind.

 

c) ein von der Landeshauptstadt Potsdam, vertreten durch den Oberbürgermeister zu benennendes Mitglied, bei dem es sich um einen kompetenten Vertreter der Wirtschaft bzw. ihrer Interessenvertretung oder einen Unternehmensberater bzw. Rechtsanwalt handelt.

 

Die Amtszeit des Aufsichtsrates der TGZP begann mit seiner Konstituierung am 17.09.2009 und endet gemäß § 8 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag der TGZP mit der Gesellschafterversammlung am 29.08.2014, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013 beschließt.

 

Der alte Aufsichtsrat führt die Geschäfte bis zur Bildung eines neuen Aufsichtsrates fort. Die erneute Bestellung zum Aufsichtsratsmitglied nach Ablauf der Amtszeit ist möglich.

 

Unter Zugrundelegung des Hare-Niemeyer-Verfahrens ergibt sich derzeit für die vier nach § 8 Abs. 1 lit. b) TGZP-Gesellschaftsvertrag von der Landeshauptstadt Potsdam in den Aufsichtsrat der TGZP zu entsendenden Mitglieder folgende Sitzverteilung:

 

Sitze der Fraktionen = Zahl der Aufsichtsratssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion

Anzahl der Mitglieder in den Fraktionen

 

DIE LINKE                                          = 4x14/56 = 1,000                                          1 Sitz

SPD                                                        = 4x13/56 = 0,929                                          1 Sitz

CDU/ ANW                                          = 4x  9/56 = 0,643                                          1 Sitz

ndnis 90/ Die Grünen              = 4x  7/56 = 0,500                                          1 Sitz

 

 

Die Benennung von Nachrückern/Nachrückerinnen ist zu empfehlen für den Fall, dass während der Amtszeit des Aufsichtsrates eine Mandatsniederlegung erfolgen sollte. Die Nachbesetzung des Mandates könnte dann zeitnah erfolgen.

 

 

II. Rechtliche Grundlagen

 

§ 8 TGZP-Gesellschaftsvertrag regelt die Zusammensetzung/Bildung/Amtsdauer des Aufsichtsrates.

 

Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 6 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) i.V.m. § 97 Abs. 1, 2 BbgKVerf obliegt der SVV die Bestellung ihrer Vertreter/innen in wirtschaftlichen Unternehmen.

 

Die Beschlussfassung über Bestellungen von mehreren Gremienmitgliedern erfolgt gemäß § 41 Abs. 1 BbgKVerf mittels Wahl. Somit sind die gemäß § 8 Abs. 1 lit. b) TGZP-Gesellschaftsvertrag in den Aufsichtsrat zu entsendenden vier Mitglieder gemäß § 41 Absatz 4 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss von der SVV zu wählen.

 

Darüber hinaus sind bei der Benennung der Aufsichtsratsmandate die von der Stadtverordnetenversammlung bzw. dem Hauptausschuss unter den Drucksachen-Nr.:

 

DS 08/SVV/0061               Public Governance Kodex der Landeshauptstadt Potsdam

DS 11/SVV/1001               Vergabe von Aufsichtsratsmandaten an Mitglieder der SVV

DS 12/SVV/0278               Handlungskatalog für Mitglieder von Aufsichtsräten in städtischen Unternehmen bzw. Unternehmen mit städtischer Beteiligung der LHP

DS 13/SVV/0830               40% Frauen in Aufsichtsräten (geändert beschlossen: 50 %)

 

festgelegten Kriterien zur Besetzung von städtischen Aufsichtsratsmitgliedern zu beachten.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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