Beschlussvorlage - 14/SVV/0741

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1)      Die von der Landeshauptstadt Potsdam in den Aufsichtsrat der ViP Verkehrsbetrieb Potsdam  GmbH am 01.02.2011 gemäß Drucksache Nr. 10/SVV/0839 entsandten städtischen Vertreter/innen, Frau Anke Michalske-Acioglu, Herr Dr. Christian Seidel, Herr Dr. Uwe Gunold, Herr Dieter Scharlock und Herr Hans-Wilhelm Dünn werden abberufen.

 

2)      Die Landeshauptstadt Potsdam entsendet gemäß § 7 Absatz 2 Gesellschaftsvertrag der ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH folgende nf Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft:

 

 

über die Fraktion DIE LINKE              (1 Sitz):              Birgit Müller

über die Fraktion SPD              (1 Sitz):              Kai Weber

über die Fraktion CDU/ANW              (1 Sitz):              Lars Eichert

über die Fraktion Bündnis 90/

Die Grünen              (1 Sitz):              Peter Schüler

              über die Fraktion BürgerBündnis

              -FDP (nach Einigung)              (1 Sitz):              Imke Eisenblätter

 

Als Nachrücker/innen werden benannt:

über die Fraktion DIE LINKE              (1 Sitz):              Michél Berlin

über die Fraktion SPD              (1 Sitz):              Anke Michalske-Acioglu

über die Fraktion CDU/ANW              (1 Sitz):              Klaus Rietz

über die Fraktion Bündnis 90/

Die Grünen              (1 Sitz):              Marc Nellen

über die Fraktion BürgerBündnis

              -FDP (nach Einigung)              (1 Sitz):              Dr. Carmen Klockow

             

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

I. Sachverhalt

 

Die ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH (ViP) wurde zum 01.01.1994 im Wege der Bargründung errichtet. Die Eintragung in das Handelsregister beim Amtsgericht Potsdam erfolgte am 07.06.1994 unter der Nr. HRB 7079 P. Es gilt der Gesellschaftsvertrag in der Fassung vom 09.08.2011.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) ist hundertprozentige Gesellschafterin der Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP). Die SWP wiederum hält 100 % der Anteile an der ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH (ViP). Die LHP hält somit mittelbar über die SWP die Gesellschafteranteile der ViP.

 

Die ViP hat gemäß § 7 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag der ViP (GV ViP) einen Aufsichtsrat, der aus sieben Mitgliedern besteht. Sechs der Mitglieder werden vom Gesellschafter entsandt und zwar von der SWP oder der LHP. Aufsichtsratsvorsitzender ist der Oberbürgermeister der LHP oder ein von ihm benannte/r Beigeordnete/r bzw. Dezernent/in der LHP.

 

Die übrigen 5 Mitglieder werden unter Beachtung der geltenden Vorschriften der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg über die Bestellung von Vertretern in Unternehmen von der Gesellschafterversammlung gewählt. Ein Mitglied des Aufsichtsrates ist der Vorsitzende des Betriebsrates oder ein vom Betriebsrat bestimmtes Mitglied des Betriebsrates (§7 Abs. 2 GV ViP).

 

Die Stadtverordnetenversammlung (SVV) entsandte gemäß § 7 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag mit Beschluss vom 01.02.2011 (Drucksache Nr. 10/SVV/0839) über die Fraktion DIE LINKE, Herrn Dr. Uwe Gunold und Herrn Dieter Scharlock, über die Fraktion SPD, Frau Anke Michalske-Acioglu und Herrn Dr. Christian Seidel, über die Fraktion CDU/ANW, Herrn Hans-Wilhelm Dünn, in den Aufsichtsrat der ViP.

 

Der Aufsichtsrat der ViP konstituierte sich am 24. Februar 2011. Die Amtszeit des Aufsichtsrates der ViP endet entsprechend § 7 Abs. 3 GV ViP mit der Gesellschafterversammlung, die den Jahres-abschluss 2014 feststellt.

 

Der alte Aufsichtsrat führt die Geschäfte bis zur Bildung eines neuen Aufsichtsrates fort. Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied während der Amtszeit aus, so erfolgt eine neue Bestellung für den Rest der Amtszeit. Die erneute Bestellung zum Aufsichtsratsmitglied nach Ablauf der Amtszeit ist möglich.

 

Gemäß § 97 Abs. 1, 2 i. V. m. § 41 Abs. 2 BbgKVerf ergibt sich bei einer Neubesetzung des AR der ViP die Sitzverteilung der nf von der SWP bzw. der Landeshauptstadt Potsdam in den Aufsichtsrat der ViP zu entsendenden Mitglieder wie folgt:

 

Sitze der Fraktionen = Zahl der Aufsichtsratssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion

Anzahl der Mitglieder in den Fraktionen

 

DIE LINKE                                          = 5x14/56 = 1,250                                          1 Sitz

              SPD                                                        = 5x13/56 = 1,161                                          1 Sitz

              CDU/ ANW                                          = 5x  9/56 = 0,804                                           1 Sitz

              ndnis 90/ Die Grünen              = 5x  7/56 = 0,625                                           1 Sitz                           

                           

Die Andere                                          = 54/56 = 0,357                                          oder

rgerBündnis/FDP                            = 5x  4/56 = 0,357                                          1 Sitz

 

Hinweis:

 

Die Benennung von Nachrückern/Nachrückerinnen ist zu empfehlen für den Fall, dass während der aktuellen Amtszeit des Aufsichtsrates eine Mandatsniederlegung erfolgen sollte. Die Nachbesetzung des Mandates könnte dann zeitnah erfolgen.

 

 

II. Rechtsgrundlagen

 

§ 7 Gesellschaftsvertrag der ViP regelt u.a. die Bildung und die Zusammensetzung des Aufsichtsrates.

 

Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 6 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) i.V.m. § 97 Abs. 1, 2 BbgKVerf obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Bestellung ihrer Vertreter/innen in wirtschaftlichen Unternehmen.

 

Die Beschlussfassung über Bestellungen von mehreren Gremienmitgliedern erfolgt gemäß § 41 Abs. 1 BbgKVerf mittels Wahl. Somit sind die gemäß Gesellschaftsvertrag der ViP in den Aufsichtsrat zu entsendenden fünf Mitglieder gemäß § 41 Absatz 4 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss von der SVV zu wählen.

 

Darüber hinaus sind bei der Benennung der Aufsichtsratsmandate die von der Stadtverordnetenversammlung bzw. dem Hauptausschuss unter den Drucksachen- Nr.:

 

DS 08/SVV/0061               Public Governance Kodex der Landeshauptstadt Potsdam

DS 11/SVV/1001               Vergabe von Aufsichtsratsmandaten an Mitglieder der SVV

DS 12/SVV/0278               Handlungskatalog für Mitglieder von Aufsichtsräten in städtischen Unternehmen bzw. Unternehmen mit städtischer Beteiligung der LHP

DS 13/SVV/0830               40% Frauen in Aufsichtsräten (geändert beschlossen: 50 %)

 

festgelegten Kriterien zur Besetzung von städtischen Aufsichtsratsmitgliedern zu beachten.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Keine.

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