Beschlussvorlage - 02/SVV/0428

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

1.

Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Übergabe des  KinderTouristenCentrums an einen freien Träger vom 01.03.1995, Drucksache Nr. 95/080, wird aufgehoben.

 

2.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Neuausschreibung zu veranlassen und das KinderTouristenCentrum in Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses an einen neuen Träger zu übergeben.

Reduzieren

Erläuterung

Das KTC wurde mit Beschluss der SVV vom 01.03.95 mit Wirkung vom 01.07.95 mit einem Miet- und Betreibervertrag(25 Jahre, geldwerte Sachleistungsförderung der Nettokaltmiete/14.297,83 DM/Monat) an den freien Träger „Popcorn e.V." zur Nutzung übergeben. Eine finanzielle Förderung erfolgte bis einschl. 1999. In zahlreichen Gesprächen auf der Grundlage eingereichter Konzeptionen wurde vom

Träger bestätigt, dass eine Führung der Einrichtung ohne Zuschüsse der Stadt (außer geldw. Sachleistungsförderung) realisierbar ist.

 

Im Spätsommer 2001 erfolgte im Objekt eine Kontrolle durch die zuständige Bauaufsicht und die Hygiene. Die Protokolle liegen der Verwaltung des Jugendamtes vor. Dabei wurden durch die o.g. Ämter folgende Festlegungen getroffen:

 

             1. Sperrung des Sanitärtraktes ab Ende der Saison 2001 auf Grund von

                 Einsturzgefahr durch starke Absenkung des Gebäudes.

 

             2. Sperrung der Trinkwasseranlage ab Frühjahr 2002 auf Grund der

                 in einigen Bestandteilen nicht ausreichenden Wasserqualität.

 

Die Behebung derartiger Mängel zur Sicherung der Weiterführung der Einrichtung hat entsprechend Mietvertrag durch den Eigentümer - die Stadt Potsdam - zu erfolgen.

Nach ersten Schätzungen belaufen sich die Kosten zu Pkt.1 auf 175 -250 T Euro, bei Pkt. 2 auf ca. 15 T Euro. Weder die Stadt noch der Träger sind in der Lage, diese finanziellen Mittel aufzubringen.

 

In Gesprächen mit dem Träger und durch schriftliche Ausführungen im Zeitraum September bis November 2001 musste der Sachverhalt festgestellt werden, dass die finanziellen Verhältnisse des Trägers ungeklärt sind und er über keine Mittel verfügt, die Betriebssicherheit für die Wintermonate zu gewährleisten und die notwendige v.g. Mängelbeseitigung durchzuführen.

 

Durch die Verwaltung des Jugendamtes erfolgte deshalb in Abstimmung mit dem Rechtsamt eine fristlose Kündigung des Mietvertrages. Gleichzeitig wurden auf der Grundlage eines Angebotes von bambus e.V. diesem Verein im Rahmen einer Vereinbarung die Aufgaben der Objektsicherung übertragen.

 

Gegenwärtig gibt es mehrere Interessenten für die Weiterführung der Einrichtung. Vom Jugendamt wird deshalb eine Neuausschreibung vorgeschlagen. Ziel ist es, die Betriebssicherheit der Einrichtung ohne finanzielle Zuschüsse der Stadt wieder herzustellen und das KTC auch zukünftig für die Kinder- und Jugendarbeit zu nutzen.

 

Der Jugendhilfeausschuss wurde von v.g. Sachverhalt informiert und stimmte einer Ausschreibung zu. Zur Umsetzung ist der Beschluss der SVV zur Übergabe an den ehemaligen Träger (Drucksache Nr. 95/080) aufzuheben.

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

keine

Loading...