Beschlussvorlage - 02/SVV/0428
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung des Beschlusses zur Übergabe des KinderTouristenCentrums in freie Trägerschaft (Drucksache Nr. 95/080)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.06.2002
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03.07.2002
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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27.06.2002
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Beschlussvorschlag
1.
Der
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Übergabe des KinderTouristenCentrums an einen freien
Träger vom 01.03.1995, Drucksache Nr. 95/080, wird aufgehoben.
2.
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Neuausschreibung zu veranlassen und das
KinderTouristenCentrum in Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses an einen
neuen Träger zu übergeben.
Erläuterung
Das KTC
wurde mit Beschluss der SVV vom 01.03.95 mit Wirkung vom 01.07.95 mit einem
Miet- und Betreibervertrag(25 Jahre, geldwerte Sachleistungsförderung der
Nettokaltmiete/14.297,83 DM/Monat) an den freien Träger „Popcorn e.V." zur
Nutzung übergeben. Eine finanzielle Förderung erfolgte bis einschl. 1999. In
zahlreichen Gesprächen auf der Grundlage eingereichter Konzeptionen wurde vom
Träger
bestätigt, dass eine Führung der Einrichtung ohne Zuschüsse der Stadt (außer
geldw. Sachleistungsförderung) realisierbar ist.
Im
Spätsommer 2001 erfolgte im Objekt eine Kontrolle durch die zuständige
Bauaufsicht und die Hygiene. Die Protokolle liegen der Verwaltung des
Jugendamtes vor. Dabei wurden durch die o.g. Ämter folgende Festlegungen
getroffen:
1. Sperrung des Sanitärtraktes ab Ende der Saison 2001 auf Grund von
Einsturzgefahr durch starke Absenkung des Gebäudes.
2. Sperrung der Trinkwasseranlage ab Frühjahr 2002 auf Grund der
in einigen Bestandteilen nicht ausreichenden Wasserqualität.
Die
Behebung derartiger Mängel zur Sicherung der Weiterführung der Einrichtung hat
entsprechend Mietvertrag durch den Eigentümer - die Stadt Potsdam - zu
erfolgen.
Nach
ersten Schätzungen belaufen sich die Kosten zu Pkt.1 auf 175 -250 T Euro, bei
Pkt. 2 auf ca. 15 T Euro. Weder die Stadt noch der Träger sind in der Lage,
diese finanziellen Mittel aufzubringen.
In
Gesprächen mit dem Träger und durch schriftliche Ausführungen im Zeitraum
September bis November 2001 musste der Sachverhalt festgestellt werden, dass
die finanziellen Verhältnisse des Trägers ungeklärt sind und er über keine
Mittel verfügt, die Betriebssicherheit für die Wintermonate zu gewährleisten
und die notwendige v.g. Mängelbeseitigung durchzuführen.
Durch die
Verwaltung des Jugendamtes erfolgte deshalb in Abstimmung mit dem Rechtsamt
eine fristlose Kündigung des Mietvertrages. Gleichzeitig wurden auf der
Grundlage eines Angebotes von bambus e.V. diesem Verein im Rahmen einer
Vereinbarung die Aufgaben der Objektsicherung übertragen.
Gegenwärtig
gibt es mehrere Interessenten für die Weiterführung der Einrichtung. Vom
Jugendamt wird deshalb eine Neuausschreibung vorgeschlagen. Ziel ist es, die
Betriebssicherheit der Einrichtung ohne finanzielle Zuschüsse der Stadt wieder
herzustellen und das KTC auch zukünftig für die Kinder- und Jugendarbeit zu
nutzen.
Der
Jugendhilfeausschuss wurde von v.g. Sachverhalt informiert und stimmte einer
Ausschreibung zu. Zur Umsetzung ist der Beschluss der SVV zur Übergabe an den
ehemaligen Träger (Drucksache Nr. 95/080) aufzuheben.