Mitteilungsvorlage - 14/SVV/0747

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis:

 

Gemäß der „Leitlinie r Grundstücksverkäufe zur Veräerung von kommunalen Grundstücken durch die Landeshauptstadt Potsdam vom 07.03.2012 wird dem Hauptausschuss eine Übersicht der im Haushaltsjahr 2014 beabsichtigten Grundstücksverkäufe der Landeshauptstadt Potsdam vorgelegt. Grundstücksgeschäfte, bei denen bereits in den vorangegangenen Jahren die Bearbeitung begonnen wurde beziehungsweise Bestandteil der Verkaufsliste 2013 vom 24.04.2013 waren, sind nicht Bestandteil dieser Aufstellung. Daher sind in 2014 nur die in der Anlage benannten Grundstücke zusätzlich zum Verkauf vorgesehen.

 

Die Wertgrenzen für die einzelnen Grundstücke wurden auf der Grundlage der vorhandenen Buchwerte, bereits vorhandener Verkehrswerte oder durch Schätzungen ermittelt. Im Rahmen der späteren Verkaufsverfahren können sich aufgrund der Vermarktungsergebnisse und der dann vorliegenden aktuellen Verkehrswertgutachten Veränderungen der Wertgrenzen ergeben, die bei der späteren Beschlussfassung gegebenenfalls zu abweichenden Gremienbeteiligungen hren können.

 

Es handelt sich bei der anliegenden Übersicht um eine Aufstellung der Grundstücke, die in diesem Jahr im Auftrag der Landeshauptstadt Potsdam durch die POLO Beteiligungsgesellschaft mbH neu in den Verkauf gegeben werden sollen.

 

Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass im Laufe des Jahres weitere Veräerungsvorgänge zur Beschlussfassung vorgelegt werden, sofern sich dies wider Erwarten aus dem Bearbeitungsprozess ergibt oder aus anderen Gründen notwendig werden sollte (zum Beispiel in Arrondierungsfällen).

 

Zu den einzelnen Grundstücken werden seitens der Verwaltung Empfehlungen für das weitere Vorgehen abgegeben.

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Einzahlungen aus den Grundstücksveräerungen kommen dem Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam zugute. Sie dienen der Finanzierung der Investitionstätigkeit (Einzahlungen aus Veräerung; Zeile 20 des Finanzhaushaltes, Seite 18 der „Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für die Haushaltsjahre 2013/2014 Teil 1). Der Planansatz für das Haushaltsjahr 2014 beträgt 3.497.100,00 EUR.

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Anlagen

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