Beschlussvorlage - 14/SVV/0775

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss möge beschließen:

 

Aufnahme eines Kredites in Höhe von 1.700.000,00 EUR zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen aus dem Haushaltsjahr 2013 gemäß Haushaltssatzung 2013/2014 zu folgenden Bedingungen:

 

-          Annuitätendarlehen mit anfänglicher Tilgung von mindestens 3,48% p.a.

-          maximale Zinsbindung 20 Jahre

-          maximaler Zinssatz 3,5% p.a.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit DS 13/SVV/0043 vom 08.05.2013 die Haushaltssatzung 2013/2014 beschlossen. Der Gesamtbetrag der Kredite wurde für das Haushaltsjahr 2013 auf 1.700.000,00 EUR festgesetzt.

 

Die Kommunalaufsicht des Ministeriums des Innern hat den Gesamtbetrag der Kredite für das Haushaltsjahr 2013 mit Schreiben vom 01.08.2013, Aktenzeichen III/2-353-31, genehmigt. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt für die Landeshauptstadt Potsdam am 29.08.2013. Gemäß § 74 (3) BbgKVerf gilt die Kreditermächtigung bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und, wenn die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr nicht rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht wird, bis zum Erlass dieser Haushaltssatzung. Demzufolge behält die Kredit-ermächtigung bis mindestens 31.12.2014 ihre Gültigkeit.

 

Die Haushaltssatzung legt lediglich den Höchstbetrag der Kredite fest. Über die tatsächliche Inan-spruchnahme der Kreditermächtigung ist gesondert zu beschließen. Die Zuständigkeit des Haupt-ausschusses ergibt sich dafür aus § 50 (2) Satz 1 BbgKVerf im Zusammenhang mit § 28 BbgKVerf.

 

Die Finanzrechnung der Haushaltssatzung 2013 weist einen negativen Saldo aus Investitionstätigkeit i.H.v. 1.700.000 EUR aus. Dieser negative Saldo soll durch Kreditaufnahmen finanziert werden. Die Kreditermächtigung ist nach derzeitiger Einschätzung in Anspruch zu nehmen, da alle Auszahlungen aus Investitionstätigkeit zu decken sind. Investitionsprojekte sind weiterhin in voller Höhe umzusetzen. Die Inanspruchnahme der Haushaltsreste, welche nach 2014 vorgetragen werden, führt zu Auszahlungen, die durch die Kreditaufnahme teilweise gedeckt werden.

 

Die Kreditaufnahme wird bis zum Ende der Gültigkeit der Kreditermächtigung vorgenommen. Der konkrete Termin der Ausschreibung soll in Abhängigkeit zur Marktlage gewählt werden, d.h. die Kreditaufnahme soll zu einem Zeitpunkt mit möglichst geringen Marktzinsen erfolgen. Zuvor wird der Kreditbedarf nochmals aktuell überprüft. Durch Ausschreibung wird der günstigste Anbieter ermittelt. Der Hauptausschuss wird nach erfolgtem Geschäftsabschluss über den vertraglich vereinbarten Zinssatz und die Zinsbindungsfrist informiert.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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