Beschlussvorlage - 14/SVV/0776

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Aufnahme eines Kredites in Höhe von 11.550.000  zur Finanzierung der Investitionsmaßnahme „Sanierung der drei Schulstandorte Einstein-Gymnasium, Humboldt-Gymnasium und Schulkomplex der Goetheschule“ gemäß Wirtschaftsplan 2014 durch den Eigenbetrieb Kommunaler Immobilien Service (KIS) zu folgenden Bedingungen:

 

- Kommunalkredit, Annuitätendarlehen mit anfänglicher Tilgung von mindestens 1 % p. a.

bzw. Ratenkredit mit mindestens einem tilgungsfreien Jahr

- max. Zinssatz 3,5 % p. a.

 

Die Kreditaufnahme hat innerhalb von 9 Monaten nach Beschlussfassung zu erfolgen.

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit DS 14/SVV/0043 vom 02.04.2014 den Wirtschaftsplan 2014 des KIS beschlossen. Der Gesamtbetrag der Kredite wurde abschließend auf 23.775.110 € festgesetzt.

 

Zur Fortsetzung der bereits in den Vorjahren begonnenen Investitionsmaßnahme Sanierung der drei Schulstandorte Einstein-Gymnasium, Humboldt-Gymnasium und Schulkomplex der Goetheschule“ wurde gemäß § 86 Abs. 2 i. V. m. § 69 Abs. 2 BbgKVerf eine Einzelgenehmigung zur Kreditaufnahme beim Ministerium des Innern des Landes Brandenburg beantragt. Diese Einzelgenehmigung i. H. v. 11.550.000 € wurde mit Schreiben des Ministeriums vom 03.06.2014 erteilt (siehe Anlage).

 

Die Genehmigung der Restsumme der für 2014 beschlossenen Kreditaufnahme i. H. v. 12.225.110 € sowie der Verpflichtungsermächtigungen i. H. v. 76.553.608 € wurde vom Kommunalen Immobilien Service bei der Kommunalaufsicht beantragt. Eine Genehmigung liegt noch nicht vor.

 

Gemäß § 74 Abs. 3 BbgKVerf i. V. m. § 86 Abs. 2 BbgKVerf gilt die Kreditermächtigung bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und, wenn die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr nicht rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht wird, bis zum Erlass dieser Haushaltssatzung. Demzufolge behält die Kreditermächtigung bis mindestens 31.12.2015 ihre Gültigkeit.

 

Die Zuständigkeit für die tatsächliche Entscheidung über die Kreditaufnahme liegt gemäß § 13 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam und § 6 der Satzung des Eigenbetriebes KIS bei der Stadtverordnetenversammlung.

 

Es sind die Aufnahmen von Kommunaldarlehen vorgesehen. Sofern möglich und wirtschaftlich sinnvoll sollen auch zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau - KfW - und der Investitionsbank des Landes Brandenburg - ILB - genutzt werden.

 

Der Kredit soll innerhalb von 9 Monaten nach Beschlussfassung aufgenommen werden. Bei der Aufnahmeentscheidung hat der KIS die Subsidarität der Kreditaufnahme nach § 64 (3) BbgKVerf zu prüfen. Bei der Ausschreibung ist auf einen günstigen Aufnahmezeitpunkt bezüglich des Zinsniveaus zu achten.

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird nach Abschluss des Kreditvertrages in der nächst folgenden Sitzung über den vertraglichen Zinssatz informiert.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beim Eigenbetrieb Kommunaler Immobilien Service (KIS):

 

Die finanziellen Auswirkungen der Kredite sind im Wirtschaftsplan 2014 ff. des KIS berücksichtigt.

 

Unter Berücksichtigung des maximalen Zinssatzes von 3,5 % p. a. und einer anfänglichen Tilgung von 1 % p. a. führt dies im ersten Jahr nach Kreditaufnahme bei einem Annuitätendarlehen zu einer maximalen Zinsbelastung i. H. v. 402.500  p .a. und einer Tilgung i. H. v. 115.000 . Die Gesamtbelastung aus Zinsen und Tilgungen liegt in den Folgejahren bei ca. 517.500 €, wobei sich die Zinsbelastung zu Gunsten der Tilgung schrittweise verringert.

 

Die finanziellen Auswirkungen der mit Hilfe der Kredite getätigten Investitionen, in Form von Mieten und Betriebskosten für die Nutzer, sind in der beschlossenen Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam für die Jahre 2013/2014 sowie in der Mittelfristplanung vollumfänglich berücksichtigt.

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Anlagen

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