Beschlussvorlage - 14/SVV/0782

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Satzung über die Bildung von Schulbezirken der Landeshauptstadt Potsdam.

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Gemäß § 106 BbgSchulG Abs. 5 Satz 1 ist der Schulträger verpflichtet, Regelungen zu Schulbezirken durch Satzung zu bestimmen. Derzeit ist die Satzung über die Bildung von Schulbezirken der Landeshauptstadt Potsdam vom 04.10.2011 (Amtsblatt 14/2011 S. 16 ff) gültig.

 

Mit der Beschlussfassung zum Schulentwicklungsplan 2014 bis 2020 (DS 13/SVV/0800) wurde festgelegt, dass am Standort Potsdamer Straße  90 (Bornim) zum Schuljahr 2015/2016 eine zweizügige Grundschule mit Hort eröffnet wird. Um dem Rechnung zu tragen und das im November 2014 beginnende Einschulungsverfahren durchzuführen ist es erforderlich, für diesen Schulstandort einen Einzugsbereich festzulegen.

 

Die Änderung der Schulbezirkssatzung wurde in der Schulleiterberatung der Grund- und Förderschulen am 17.06.2014 thematisiert und diskutiert. Die Schulleiterinnen und Schulleiter der Grundschulen und weiterführenden Schulen mit Primarstufe haben sich dafür ausgesprochen, das bestehende Aufnahmeverfahren vom Grundsatz her beizubehalten. Um Doppelanmeldungen entgegenzuwirken und zu vermeiden soll eine Qualifizierung des Anmeldeverfahrens geprüft werden.

 

Insofern wird der Satzungstext nicht geändert. In der Anlage zur Satzung werden in den bestehenden Schuleinzugsbereichen neue Straßen und Hausnummern ergänzt. Der Schuleinzugsbereich der Grundschule Bornim (11) wird neu festgelegt und setzt sich aus Teilen des bisherigen Einzugsbereiches der Karl-Foerster-Schule (25/26) zusammen.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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